Richtige Benutzung der Gebirgsfrequenz

FOCA SAND-2013-003, französische Version hinzugefügt

Anlass

Rückmeldungen von Flugbetrieben sowie Beobachtungen des BAZL deuten darauf hin, dass die Gebirgsfrequenz 130.355 MHz auf Gebirgslandeplätzen zum Teil falsch, mangelhaft oder gar nicht benutzt wird. Entweder werden keine Positionen durchgegeben, oder An- und Abflüge sowie Platzvolten werden nicht gemeldet. Es kommt auch vor, dass die Frequenz für nicht sicherheitsrelevante Gespräche missbraucht wird. Dieses unangepasste Verhalten hat schon zu gefährlichen Annäherungen zwischen Luftfahrzeugen auf Gebirgslandeplätzen geführt.

Anweisung/Empfehlung

Das BAZL weist darauf hin, dass die Benutzung der Gebirgsfrequenz mit Disziplin für den sicheren Flugbetrieb um und auf Gebirgslandeplätzen von grosser Wichtigkeit ist. Neben den Blindmeldungen über Position, Vorhaben, Landung und Start ist jeweils auch der Name des Gebirgslandeplatzes zu melden. Ebenfalls sind Überflüge oder andere Flüge in der Umgebung von Gebirgslandeplätzen und deren Volten auf der Gebirgsfrequenz mitzuteilen (siehe auch VFR Guide, COM 2, Punkt 1). Dies gilt auch, wenn diese nicht im Zusammenhang von Gebirgslandungen stehen, beispielsweise bei Rundflügen oder Arbeitsflügen mit Helikoptern. Weitere sicherheitsrelevante Beobachtungen können auf dieser Frequenz anderen Piloten in der Region mitgeteilt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, die Funksprüche auf das notwendige Minimum zu beschränken und keine privaten Gespräche zu führen.

Voice

Beim ersten Aufruf und jeder weiteren Positionsmeldung soll mit dem Namen des Gebirgslandeplatzes begonnen werden: „Petersgrat - Helikopter HB-XVA - North of Petersgrat - 10‘500 ft - for REKO"; Petersgrat - Helikopter VA - turning final from the south".

Beim Abflug von einem unkontrollierten Flugplatz, zum Beispiel Bex, ist eine Funkkontrolle bei Geneva Info (126.35) vor Anflug auf einen Gebirgslandeplatz sinnvoll („Geneva Info - HB-OPA - request radio check on 126.35"). Der Pilot weiss dann, dass der Funk funktioniert und die Lautstärke richtig eingestellt ist.

N.B.

Die Ausstrahlung von Verkehrshinweisen enthebt den Piloten nicht von der Pflicht, den Luftraum zu überwachen.

Bei einem Alpenflug ist es für Piloten generell von Vorteil die Gebirgsfrequenz mitzuhören, um über den Verkehr rund um die Gebirgslandeplätze informiert zu sein oder um bei einem Notfall/Unfall auf einem Gebirgslandeplatz Hilfe zu leisten.

Mit dieser BAZL-Publikation werden allfällige Revisionen und Neupublikationen zu dieser Thematik nicht sichergestellt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Für Flächenflug
Abteilung Sicherheit Flugbetrieb
Sektion Flugschulen und Leichtaviatik (SBFL)
3003 Bern

Email

Für Helikopter
Abteilung Sicherheit Flugbetrieb
Sektion Flugbetrieb Helikopter (SBHE)
3003 Bern

Email

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