Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall mit HB-WAL vom 05. Juli 2014 auf dem Flughafen Grenchen (LSZG), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2287 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 6 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Piloten, Fluglehrer und Flugschulen der allgemeinen Luftfahrt
Sicherheitshinweis
Die in der Aviatik verbreitete Regel, wonach die Anfluggeschwindigkeit das 1.3-Fache der Überziehgeschwindigkeit in Landekonfiguration (VS0) beträgt, ist für Flugzeuge vergleichsweise geringer Masse – insbesondere Ecolight- und Ultraleichtflugzeuge – nur beschränkt anwendbar.
Das Verhältnis zwischen Impuls und Luftwiderstand impliziert bei solchen Flugzeugen eine höhere Anfluggeschwindigkeit, als sie sich aus der Regel ergibt. Ausserdem sollte diese Regel lediglich dann angewendet werden, wenn der Hersteller des Luftfahrzeuges keine Anfluggeschwindigkeit vorgibt.
Sicherheitsdefizit
Am 5. Juli 2014 verunfallte das Flugzeug Flight Design CTSW, eingetragen als HB-WAL, bei der Landung auf dem Flughafen Grenchen. Das Muster CTSW ist ein Ultraleichtflugzeug; in der Schweiz ist es in der Unterkategorie „Ecolight“ zugelassen. Die Wetterverhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls waren windig. Der Anflug erfolgte mit einer Landeklappenstellung von 40°. Der Pilot erlitt beim Unfall erhebliche Verletzungen, das Flugzeug wurde zerstört. Als kausalen Faktor für den Unfall ermittelte die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle unter anderem die vom Piloten zu gering gewählte Anfluggeschwindigkeit.
Der Pilot gab im Verlaufe der Untersuchung an, für Landungen mit einer Landeklappenstellung von 40° im letzten Teil des Endanfluges normalerweise mit 85 bis 90 km/h geflogen zu sein, bei turbulenten Verhältnissen mit etwa 90 bis 95 km/h.
Als Begründung für diese Geschwindigkeit führte er die Regel ins Feld, wonach die Anfluggeschwindigkeit das 1.3-fache der Überziehgeschwindigkeit in Landekonfiguration (VS0) ist. Im vorliegenden Fall kommt man dabei auf etwa 85 km/h. Die vom Piloten verwendete und von ihm selbst hergestellte Checkliste verlangte eine Anfluggeschwindigkeit zwischen 80 und 90 km/h bei einer Klappenstellung von 40°.
Die für den Unfallflug aus den vorhandenen Daten berechnete angezeigte Anfluggeschwindigkeit lag konstant bei rund 80 km/h; somit etwa 20 km/h unter der im Flug- und Wartungshandbuch angegebenen Anfluggeschwindigkeit von „ca. 100 km/h“. Die gängige Praxis, die Anfluggeschwindigkeit bei starkem Gegenwind um einen Drittel der Windgeschwindigkeit zu erhöhen, hätte bei den gegebenen Windverhältnissen für eine Anfluggeschwindigkeit zwischen 105 und 110 km/h gesprochen.
Letzte Änderung 04.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz
Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen
Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel: +41 58 465 80 39
Fax: +41 58 465 80 32
Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Fluggastrechte:
Tel: +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)
Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel: +41 58 465 67 89
Fax: +41 58 465 80 32
Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32
Telefon- und Schalterbedienzeiten
Pilotenlizenzen:
Tel: +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)
Betrieb Helikopter:
Tel: +41 58 464 62 93
Fax: +41 58 465 80 32
Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel: +41 58 465 05 57
Fax: +41 58 465 80 32
Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel: +41 58 465 91 65
Fax: +41 58 465 90 63
Diplomatic Clearances
Tel: +41 58 465 91 77
Fax: +41 58 465 80 60
Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel: +41 58 464 23 35 (de)
Tel: +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel: +41 58 465 31 31