Sicherheitsempfehlungen und -hinweise

SUST-Sicherheitsempfehlungen: Das BAZL nimmt Stellung

Ein Beispiel: Zwei Flugzeuge kommen sich im Luftraum zu nahe; mehrmals in der gleichen Region. Ein zweites Beispiel: Ein Flugzeug stürzt ab. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersucht die Fälle. Tauchen Sicherheitsmängel auf, enthält der SUST-Schlussbericht
Sicherheitsempfehlungen. Der Auftrag: Umsetzung prüfen und Sicherheitsdefizit vermindern.

BAZL informiert über Umsetzungsstand

Die BAZL-Spezialistinnen und -Spezialisten prüfen jedes an das BAZL gerichtete Sicherheitsdefizit auf sein Risiko. BAZL (unabhängige Aufsichtsbehörde) und SUST (unabhängige Behörde für die Sicherheitsuntersuchung) haben unterschiedliche Rollen. Deshalb kann es vorkommen, dass sie ein Risiko unterschiedlich beurteilen. Hinzu kommen externe Faktoren – eine gesetzliche Anpassung ist nötig oder technische oder operationelle Anpassungen von der Industrie mit Kostenfolge –, welche eine rasche Umsetzung verzögern.

Das Gesetz schreibt vor, dass das BAZL die SUST und das zuständige Departement UVEK periodisch über die Umsetzung der SUST-Sicherheitsempfehlungen informiert; oder die Gründe darlegt, weshalb das BAZL die Empfehlungen noch nicht umgesetzt oder keine Massnahmen ergriffen hat.

Interessiert an der Sichtweise des BAZL? Hier die Übersicht und die Stellungnahmen des BAZL zu ausgewählten Sicherheitsempfehlungen.

Sicherheitshinweise

Gelegentlich werden im Rahmen einer Untersuchung auch Sicherheitsdefizite sichtbar, die nicht durch eine Anpassung von Regeln oder Vorschriften und die direkte Aufsichtstätigkeit, sondern durch ein verändertes oder verbessertes Risikobewusstsein (Awareness) behoben werden können. In solchen Fällen formuliert die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) einen Sicherheitshinweis, der sich an bestimmte Anspruchs bzw. Interessengruppen des Verkehrswesens richtet.

Ein Sicherheitshinweis soll den betroffenen Unternehmen, Personen und Organisationen helfen, ein Risiko und den damit zusammenhängenden Handlungsbedarf zu erkennen.

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Letzte Änderung 05.07.2024

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