Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ist die staatliche Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit dem Auftrag, Unfälle und gefährliche Ereignisse u. a. von Luftfahrzeugen zu untersuchen. Neben den unmittelbaren Ursachen
solcher Ereignisse sollen auch deren tieferliegenden Gründe und weitere mit ihnen verbundene Risiken gefunden werden.
Stellt die SUST während ihrer Untersuchungen Sicherheitsdefizite fest, richtet sie Sicherheitsempfehlungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden – in der Aviatik das BAZL, die EASA oder eine andere Aufsichtsbehörde im Ausland. Die Behörden prüfen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit, welche Massnahmen geeignet sind. Das Ziel: Die mit dem identifizierten Defizit verbundenen
Risiken reduzieren oder eliminieren. Die Abläufe sind in der Verordnung EU 996 und in der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) festgehalten.
Gemäss VSZV, Artikel 48, unterrichten das BAZL die SUST periodisch über die Umsetzung der Empfehlungen oder über die Gründe, weshalb auf Massnahmen verzichtet werden. Die SUST wiederum schätzt die vorgesehenen, bzw. umgesetzten Massnahmen als «umgesetzt», «teilweise umgesetzt» oder «nicht umgesetzt» ein und hält ihre Beurteilung zum Umsetzungsstand auf ihrer Webseite fest.