SH Nr. 7: Sicherheit bei Unfällen mit Luftfahrzeugen, die mit einem Gesamtrettungssystem ausgerüstet sind

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall mit HB-WAL vom 05. Juli 2014 auf dem Flughafen Grenchen (LSZG), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2287 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 7 ausgesprochen.


Zielgruppe(n)

Piloten der allgemeinen Luftfahrt, Feuerwehren, insbesondere Feuerwehren auf Flugplätzen und Ortsfeuerwehren in der Nähe von Flugplätzen, Polizeikorps, Rettungsdienste, Ausbildungsorganisationen für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst

Sicherheitshinweis

Wenn bei einem Flugunfall ein Gesamtrettungssystem (Fallschirm-Rettungssystem mit Raketentreibsatz) nicht ausgelöst wird, muss von einer Gefährdung der Rettungskräfte durch das Gesamtrettungssystem ausgegangen werden – das Gesamtrettungssystem kann durch Rettungsarbeiten am Wrack ausgelöst werden, selbst wenn der Auslösemechanismus im Cockpit gesichert ist.

Wenn ein nicht ausgelöstes Gesamtrettungssystem an einer Unfallstelle erkannt wird, ist es sicherheitsbewusst, zusätzlich zur generellen Absperrung der Unfallstelle den Ausschusssektor des Gesamtrettungssystems speziell zu markieren. Ein mittels Absperrband oder Leitkegeln kenntlich gemachter Trichter von etwa 60° Öffnungswinkel und 100 Metern Länge von der Ausschussöffnung her in Ausschussrichtung wird empfohlen. Jedes nicht unbedingt nötige Betreten dieses Sektors sollte vermieden werden. Überlebende sollen so rasch wie möglich aus der Gefahrenzone gebracht werden.

Wenn möglich und für die Sicherung von Rettungsarbeiten nötig, können Massnahmen ergriffen werden, wie sie in der Sicherheitsempfehlung Nr. 454 der SUST beschrieben sind. Dazu gehört primär, das Auslösekabel so nahe wie möglich an
der Anzündeinheit zu blockieren. Dies kann beispielsweise mit einer Crimpzange durchgeführt werden, indem möglichst nahe bei der Rakete und ohne das Kabel in dessen Mantel zu verschieben mit einer Crimpklampe das Auslösekabel mit dem Kabelmantel verpresst und dadurch blockiert wird.

Sicherheitsdefizit

Am 5. Juli 2014 verunfallte das Flugzeug Flight Design CTSW eingetragen als HB-WAL bei der Landung auf dem Flughafen Grenchen. Der Pilot erlitt beim Unfall erhebliche Verletzungen, das Flugzeug wurde zerstört.

Das Flugzeug war mit einem Gesamtrettungssystem19 (Fallschirm-Rettungssystem mit Raketentreibsatz, im Folgenden BPS genannt) ausgerüstet. Dieses System wurde vor oder durch den Aufprall des Flugzeuges nicht ausgelöst. Die Abdeckung in der Ausschussöffnung des BPS war intakt und verschloss die in die Rumpfoberseite eingelassene Ausschussöffnung für die BPS-Rakete nach wie vor. Während der Intervention durch Ersthelfer und Rettungskräfte hielten sich mehrfach Personen im Gefahrenbereich (Ausschusssektor) des BPS auf. Im Verlauf der Arbeiten an der Unfallstelle wurde durch einen örtlichen Flugzeugmechaniker ein Splint am BPS-Auslösegriff im Cockpit angebracht und das BPS so gegen ein unbeabsichtigtes Auslösen via Auslösegriff gesichert. Da jedoch Beschädigungen der Struktur im Bereich des BPS anzunehmen waren, konnte ein plötzliches Auslösen des BPS während der Untersuchungen an der Unfallstelle und der anschliessenden Bergung nicht ausgeschlossen werden.

Fachkontakt
Letzte Änderung 04.07.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz

Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen

 

Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel:     +41 58 465 80 39
Fax:    +41 58 465 80 32

 

Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

 

Fluggastrechte:
Tel:    +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)

Mail Fluggastrechte

 

Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel:    +41 58 465 67 89
Fax:    +41 58 465 80 32

 

Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32

Telefon- und Schalterbedienzeiten  

Mail Luftfahrzeugregister

 

Pilotenlizenzen:
Tel:     +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)

Betrieb Helikopter:
Tel:    +41 58 464 62 93
Fax:    +41 58 465 80 32


Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel:    +41 58 465 05 57
Fax:    +41 58 465 80 32


Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel:    +41 58 465 91 65
Fax:    +41 58 465 90 63


Diplomatic Clearances
Tel:    +41 58 465 91 77
Fax:    +41 58 465 80 60

 

Mail Diplomatic Clearances

 

Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel:    +41 58 464 23 35 (de)
Tel:    +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel:    +41 58 465 31 31

Mail Kommunikation

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/sust-sicherheitsempfehlungen/sh-007.html