Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (Fastkollision) zwischen dem Helikopter AgustaWestland AW109SP, HB-ZRR, betrieben durch die Schweizerische Luft-Ambulanz AG, und dem Reisemotorsegler Grob G 109 B, HB-2088, vom 20. Juli 2015, 1 NM südwestlich des Flugplatzes Samedan (LSZS), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2288 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 9 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Entwickler von Flarm-Systemen
Sicherheitshinweis
Entwickler von Flarm-Systemen sollten die möglichen Konfigurationstypen überdenken und allenfalls anpassen. Bei Geräten mit Sprachausgabe sollte die entsprechende Sprachausgabe überprüft und allenfalls angepasst werden.
Sicherheitsdefizit
Am 20. Juli 2015 kam es ungefähr 1 NM südwestlich des Flugplatzes Samedan im Bereich des Meldepunktes HN zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einem Helikopter im An- und einem Reisemotorsegler im Abflug. Beide Luftfahrzeuge waren mit Kollisionswarnsystemen der Flarm-Technologie ausgerüstet.
Das Flarm-Gerät des Reisemotorseglers war als Typ 1 konfiguriert, was der werkseitigen Konfiguration des Gerätes entspricht und beim Flarm-Gerät des Helikopters zu einer Sprachausgabe „glider“ führte. Der Reisemotorsegler wurde jedoch fast ausschliesslich und auch in diesem Fall als Motorflugzeug betrieben, womit eine Konfiguration als Typ 8 „powered aircraft“ zweckmässiger gewesen wäre und wahrscheinlich auch die visuelle Suche des Luftfahrzeuges erleichtert hätte.
Die zweckmässige Konfiguration der Flarm-Systeme ist wichtig, da die Konfiguration die verwendeten Algorithmen beeinflusst und es daher bei unzweckmässiger Konfiguration zu einem suboptimalen Warnverhalten kommen kann. Zudem legt die Konfiguration die Art des Luftfahrzeuges fest, die anderen Verkehrsteilnehmern gemeldet wird, und beeinflusst somit möglicherweise die Art und Weise, wie diese nach dem unbekannten Verkehr Ausschau halten.
Bereits bei einer früheren Untersuchung, einer gefährlichen Annäherung zwischen zwei Helikoptern, hatte die unzweckmässige Konfiguration eines Flarm-Gerätes einen gewissen Einfluss auf den schweren Vorfall (vgl. Schlussbericht Nr. 2233)
Letzte Änderung 04.07.2024
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