Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Helikopters SA 315 B, HB-ZGP, vom 21. September 2015 bei Wolfenschiessen (NW), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2299 den Sicherheitshinweis SH Nr. 14 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Helikopterpiloten
Sicherheitshinweis
Helikopterpiloten, die nahe am Gelände fliegen, sollten sich bewusst sein, dass die in Hinderniskarten verzeichnete Hindernissituation unvollständig oder falsch sein kann. Einerseits können Hindernisse vorhanden sein, die aufgrund fehlender Meldung oder aufgrund der Tatsache, dass sie die für die Meldepflicht erforderliche Mindesthöhe nicht erreichen, nicht verzeichnet sind. Andererseits können die realen Hindernisse anders verlaufen, als in der Karte eingezeichnet ist.
Es ist daher von grosser Wichtigkeit, die Hindernissituation korrekt zu interpretieren. Dazu gehören einerseits das eindeutige Identifizieren der dargestellten Hindernisse mit den realen Hindernissen sowie die Verifikation deren Verlaufs. Andererseits muss stets berücksichtigt werden, dass noch weitere Hindernisse vorhanden sein können.
Sicherheitsdefizit
Am 21. September 2015 kollidierte ein Helikopter beim Landeanflug im Bereich der Bergstation der Bannalpbahn mit dem Seil einer Transportseilbahn. Das Seil war im Luftfahrthindernisregister des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erfasst und in der entsprechenden Luftfahrthinderniskarte bzw. der entsprechenden elektronischen Datenbank vorhanden.
Neben diesem Seil waren noch weitere Seil im Bereich der Unfallstelle vorhanden, die ebenfalls in der Luftfahrthinderniskarte eingezeichnet waren. Ein Skilift im Bereich der Unfallstelle war nicht als Hindernis in der Luftfahrthinderniskarte eingezeichnet, da er die für die Meldepflicht erforderliche Höhe von 25 m über Grund nicht erreichte.
Der Pilot interpretierte während des Anfluges den Skilift als eines der eingezeichneten Hindernisse, so dass er der Meinung war, alle Seile zu sehen und unter Kontrolle zu haben, dabei aber das Seil, mit dem es zur Kollision kam, übersah.
Letzte Änderung 04.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz
Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen
Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel: +41 58 465 80 39
Fax: +41 58 465 80 32
Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Fluggastrechte:
Tel: +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)
Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel: +41 58 465 67 89
Fax: +41 58 465 80 32
Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32
Telefon- und Schalterbedienzeiten
Pilotenlizenzen:
Tel: +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)
Betrieb Helikopter:
Tel: +41 58 464 62 93
Fax: +41 58 465 80 32
Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel: +41 58 465 05 57
Fax: +41 58 465 80 32
Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel: +41 58 465 91 65
Fax: +41 58 465 90 63
Diplomatic Clearances
Tel: +41 58 465 91 77
Fax: +41 58 465 80 60
Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel: +41 58 464 23 35 (de)
Tel: +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel: +41 58 465 31 31