Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (gefährliche Annäherung eines Feuerwehrfahrzeuges an ein Verkehrsflugzeug) vom 10. Januar 2018 am Flughafen Zürich (LSZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2358 den Sicherheitshinweis SH Nr. 27 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Flughafenbetreiber und Feuerwehr des Flughafens Zürich
Sicherheitshinweis
Der Flughafenbetreiber des Flughafens Zürich sollte in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und der Flughafenfeuerwehr Massnahmen ergreifen, damit Feuerwehrbesatzungen ein regelmässiges Fahrtraining auf dem Pistensystem erhalten.
Sicherheitsdefizit
Es finden jährlich nur wenige Einsätze auf dem Pistensystem des Flughafens Zürich (LSZH) statt, weshalb insbesondere dienstjüngere Feuerwehrmitarbeiter diesbezüglich über wenig Routine verfügen. Regelmässige Fahrtrainings werden primär auf dem Rollweg- und Strassensystem des Flughafens durchgeführt, aus Rücksicht auf den dichten Flugverkehr finden aber keine Fahrübungen auf dem Pistensystem statt. Das Fahrtraining auf den Pisten ist aber eine unabdingbare Voraussetzung, damit die Besatzungen der Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall ihre Arbeit sicher und ohne Gefährdung des Flugverkehrs ausführen können.
Die Flughafenfeuerwehr erstellte unmittelbar nach dem schweren Vorfall im Rahmen des etablierten Berichterstattungssystems zur anonymen Meldung (Critical Incident Reporting System – CIRS) eine Präsentation, in welcher der schwere Vorfall dargestellt und aufgearbeitet wurde.
Letzte Änderung 04.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz
Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen
Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel: +41 58 465 80 39
Fax: +41 58 465 80 32
Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Fluggastrechte:
Tel: +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)
Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel: +41 58 465 67 89
Fax: +41 58 465 80 32
Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32
Telefon- und Schalterbedienzeiten
Pilotenlizenzen:
Tel: +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)
Betrieb Helikopter:
Tel: +41 58 464 62 93
Fax: +41 58 465 80 32
Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel: +41 58 465 05 57
Fax: +41 58 465 80 32
Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel: +41 58 465 91 65
Fax: +41 58 465 90 63
Diplomatic Clearances
Tel: +41 58 465 91 77
Fax: +41 58 465 80 60
Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel: +41 58 464 23 35 (de)
Tel: +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel: +41 58 465 31 31