Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Segelflugzeuges HB-3444 vom 03. Mai 2020 am Bettlachberg beim Flugplatz Grenchen (LSZG), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2382 den Sicherheitshinweis SH Nr. 41 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Hersteller und Nutzer des Kollisionswarnsystems Flarm
Sicherheitshinweis
Der Hersteller des Kollisionswarnsystems Flarm sollte künftig eine Lösung anbieten, bei der sämtliche bekannten Luftfahrthindernisse in einer Datenbank enthalten sind.
In der Zwischenzeit sollten sich die Nutzer dieses beschriebenen Sicherheitsdefizites bewusst sein und gezielt das System mit der geeignetsten Hindernisdatenbank konfigurieren.
Sicherheitsdefizit
Am 3. Mai 2020 kollidierte ein mit einem Kollisionswarnsystem Flarm ausgestattetes Segelflugzeug DG-1000S im Sinkflug entlang einer Geländekante mit einer Stromleitung.
Luftfahrthindernisse wie Stromleitungen, Seilbahnen und Funkmasten sind im Kollisionswarnsystem Flarm in Hindernisdatenbanken für verschiedene Regionen, wie zum Beispiel die Alpen, Deutschland, die Schweiz, Österreich und Norditalien, integriert. Datenbanken, die ein grosses geografisches Gebiet umfassen, wie zum Beispiel die Datenbank für die Region Alpen, enthalten in der Regel keine Antennen, Türme und Stromleitungen.
Die Stromleitung, mit der das Segelflugzeug kollidierte, war in der zum Unfallzeitpunkt aktuellen und im Kollisionswarnsystem installierten Hindernisdatenbank «ALPS20200130» nicht enthalten, weshalb das Kollisionswarnsystem keine Hinderniswarnung auslöste.
Letzte Änderung 04.07.2024
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