SH Nr. 41: Hindernisdatenbanken im Kollisionswarnsystem Flarm

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Segelflugzeuges HB-3444 vom 03. Mai 2020 am Bettlachberg beim Flugplatz Grenchen (LSZG), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2382 den Sicherheitshinweis SH Nr. 41 ausgesprochen.


Zielgruppe(n)

Hersteller und Nutzer des Kollisionswarnsystems Flarm

Sicherheitshinweis

Der Hersteller des Kollisionswarnsystems Flarm sollte künftig eine Lösung anbieten, bei der sämtliche bekannten Luftfahrthindernisse in einer Datenbank enthalten sind.

In der Zwischenzeit sollten sich die Nutzer dieses beschriebenen Sicherheitsdefizites bewusst sein und gezielt das System mit der geeignetsten Hindernisdatenbank konfigurieren. 

Sicherheitsdefizit

Am 3. Mai 2020 kollidierte ein mit einem Kollisionswarnsystem Flarm ausgestattetes Segelflugzeug DG-1000S im Sinkflug entlang einer Geländekante mit einer Stromleitung.

Luftfahrthindernisse wie Stromleitungen, Seilbahnen und Funkmasten sind im Kollisionswarnsystem Flarm in Hindernisdatenbanken für verschiedene Regionen, wie zum Beispiel die Alpen, Deutschland, die Schweiz, Österreich und Norditalien, integriert. Datenbanken, die ein grosses geografisches Gebiet umfassen, wie zum Beispiel die Datenbank für die Region Alpen, enthalten in der Regel keine Antennen, Türme und Stromleitungen.

Die Stromleitung, mit der das Segelflugzeug kollidierte, war in der zum Unfallzeitpunkt aktuellen und im Kollisionswarnsystem installierten Hindernisdatenbank «ALPS20200130» nicht enthalten, weshalb das Kollisionswarnsystem keine Hinderniswarnung auslöste.

Fachkontakt
Letzte Änderung 04.07.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz

Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen

 

Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel:     +41 58 465 80 39
Fax:    +41 58 465 80 32

 

Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

 

Fluggastrechte:
Tel:    +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)

Mail Fluggastrechte

 

Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel:    +41 58 465 67 89
Fax:    +41 58 465 80 32

 

Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32

Telefon- und Schalterbedienzeiten  

Mail Luftfahrzeugregister

 

Pilotenlizenzen:
Tel:     +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)

Betrieb Helikopter:
Tel:    +41 58 464 62 93
Fax:    +41 58 465 80 32


Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel:    +41 58 465 05 57
Fax:    +41 58 465 80 32


Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel:    +41 58 465 91 65
Fax:    +41 58 465 90 63


Diplomatic Clearances
Tel:    +41 58 465 91 77
Fax:    +41 58 465 80 60

 

Mail Diplomatic Clearances

 

Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel:    +41 58 464 23 35 (de)
Tel:    +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel:    +41 58 465 31 31

Mail Kommunikation

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/sicherheit/sicherheits-und-risikomanagement/sust-sicherheitsempfehlungen/sh-041.html