Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Flugzeugs PA-28RT-201, G-BVDH, vom 25. Augut 2019 am Simplonpass, hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST)ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2383 den Sicherheitshinweis SH Nr. 45 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Beitreiber von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt
Sicherheitshinweis
Betreiber der allgemeinen Luftfahrt in Europa sollten auf die Gefahren bei der Navigation über Gebirgspässe besonders hinweisen und die Flugtaktik entsprechend dem vordefinierten Flugplan anpassen. Für Gebirgsflüge finden sich viele Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen wie Flugtaktik, Flugplan und Ausrüstung im VFR-Manual unter Rules of the air und Air traffic services (RAC) 4-5-2, 4-5-3.
Sicherheitsdefizit
Bei einem Privatflug mit einem im Ausland registrierten Flugzeug flog das viersitzige Flugzeug über Brig in das Tal zum Simplonpass ein, und zwar in einer Höhe von 2200 Fuss unter der Minimum safe altitude für den Passdurchflug. Während des gesamten Anflugs auf den Simplonpass setzte der Pilot den Flug mit geringer Steigrate und in Nose-up-Haltung fort.
Während der Pilot mit der Navigation auf seinem elektronischen Tablet beschäftigt war, bemerkte er nicht, dass die Geschwindigkeit des Flugzeugs bis zum Ströhmungsabriss abnahm. Der Simplonpass befand sich dabei zu seiner Rechten.
Die Kollision mit dem Berghang ereignete sich auf einer Höhe von 7364 ft AMSL; der Pass lag auf einer Höhe von 6578 ft AMSL.
Die drei Insassen wurden tödlich verletzt, nach dem Aufprall brach ein Feuer aus.
Die Untersuchung ergab, dass die Vorbereitungen für den Flug mit Hilfe eines elektronischen Tablets getroffen wurden und dass der Pilot beim Anflug auf den Simplonpass dem Flugpfad seines Tablets folgte.
Letzte Änderung 04.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Adresse:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Postfach
3003 Bern
Schweiz
Standort:
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen
Telefon Zentrale
(Montag–Freitag, 8.30–11.30 und 14.00–16.00 Uhr):
Tel: +41 58 465 80 39
Fax: +41 58 465 80 32
Drohnen:
1. Besuchen Sie die BAZL Drohnenwebsite
2. Unbeantwortete Fragen klärt die Seite «Fragen & Antworten»
3. Sie haben die gewünschte Information nicht gefunden? Kontaktieren Sie das BAZL per Email. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Fluggastrechte:
Tel: +41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)
Lufttüchtigkeit (technische Fragen):
Tel: +41 58 465 67 89
Fax: +41 58 465 80 32
Luftfahrzeugregister:
Tel: +41 58 465 35 35
Fax: +41 58 465 80 32
Telefon- und Schalterbedienzeiten
Pilotenlizenzen:
Tel: +41 58 463 54 56 (Werktags 09.00-11.30 Uhr)
Betrieb Helikopter:
Tel: +41 58 464 62 93
Fax: +41 58 465 80 32
Lizenzen für Unterhaltspersonal:
Tel: +41 58 465 05 57
Fax: +41 58 465 80 32
Flugärztlicher Dienst (AMS)
Tel: +41 58 465 91 65
Fax: +41 58 465 90 63
Diplomatic Clearances
Tel: +41 58 465 91 77
Fax: +41 58 465 80 60
Medienanfragen (nur für Journalisten):
Tel: +41 58 464 23 35 (de)
Tel: +41 58 464 72 87 (fr)
Pikett am Wochenende:
Tel: +41 58 465 31 31