Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Ultraleicht-Segelflugzeuges Alisport Silent 2 Electro, D-MANS, vom 22.07.2021, bei Conthey (VS) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungesstelle SUST ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2418 u. a. den Sicherheitshinweis Nr. 57 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Alle Betreiber von Luftfahrzeugen
Sicherheitshinweis
ATC-Flugpläne enthalten für die Suche und Rettung (Search and Rescue – SAR) relevante Angaben, darunter etwa Angaben zur Anzahl der Insassen, zur Farbgebungdes Luftfahrzeuges oder zur Notfallausrüstung. Fakultativ können beliebigeweitere Angaben hinterlegt werden.
Mit einem ATC-Flugplan stehen nach einem Unfall eines Luftfahrzeuges verschiedene für die Suche und Rettung bedeutsame Angaben zeitnah und einfach zugänglichzur Verfügung. Entsprechend können Einsatzkräfte über mögliche Gefährdungen informiert werden und lebensrettende Sofortmassnahmen werden nicht unnötig verzögert.
Es ist deshalb augenscheinlich, dass die Aufgabe eines ATC-Flugplanes grundsätzlicheinen Sicherheitsgewinn darstellt und sinnvollerweise bei jedem Flug vorgenommen wird, unabhängig vom Luftfahrzeugtyp oder vom geplanten Flugvorhaben. Beispielsweise kann bei Flügen mit Segelflugzeugen, bei denen keine konkrete Flugroute geplant ist, ein Zielpunkt in der beabsichtigten Flugrichtung im Feld«Route» des ATC-Flugplans eingetragen werden.
Um den Einsatzkräften im Ernstfall möglichst detaillierte Angaben bereitstellen zukönnen, ist es notwendig und sinnvoll, im ATC-Flugplan im Feld Nr. 18 «SonstigeAngaben» (item 18 «Other information») entsprechende Informationen zu einem Gesamtrettungssystem oder zu anderen Gefahrenquellen wie einem elektrischen Antriebssystem zu hinterlegen. Diese Informationen sollen dabei spezifische Angabenumfassen, wie beispielsweise den Hersteller und den Typ des Gesamtrettungssystems(Beispiel: «RMK/ BPS installed, type Galaxy GRS6-600»).
Sicherheitsdefizit
Einsatzkräfte sind auf Unfallstellen vermehrt diversen Gefährdungen ausgesetzt,so etwa durch Raketentreibsätze von Gesamtrettungssystemen oder Hochvoltsystemevon Elektroantrieben. Ein Unfall eines Ultraleicht-Segelflugzeuges mit Elektroantrieb am 22. Juli 2021 zeigte, dass Informationen zur Existenz oder Nichtexistenz solcher Gefährdungen nur unvollständig und nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Dies wäre aber nötig, um Einsatzkräfte nicht zu gefährden und lebensrettende Sofortmassnahmen nicht zu verzögern.
Letzte Änderung 03.09.2024
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