Marktbasierte Massnahmen sind Instrumente, welche entwickelt wurden, um Umweltziele zu tieferen Kosten und auf flexiblere Art und Weise zu erreichen, als durch herkömmliche politische Regulierungsmechanismen. Bespiele für marktbasierte Massnahmen in der Aviatik sind emissionsabhängige Gebühren, Emissionshandel sowie CO2-Kompensationsmechanismen.
Neben verschiedenen freiwilligen und auf privater Basis angewendeten Massnahmen zur Kompensation der CO2-Emissionen der Luftfahrt, gibt es in der Schweiz zurzeit zwei verpflichtende marktwirtschaftliche Massnahmen. Sie ermöglichen es, den Einfluss der Luftfahrt auf das Klima einzubeziehen und zu reduzieren.
Bei der ersten dieser marktbasierten Massnahme, dem Kompensationssystem CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation), handelt es sich um ein globales und für die 193 Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO verpflichtendes Instrument. Es trat am 22. Oktober 2018 in Kraft.
CORSIA ist in drei Phasen gegliedert: eine Pilotphase (2021-2023), eine erste Phase (2024-2026) und eine zweite Phase (2027-2035). In den ersten sechs Jahren ist die Teilnahme für die ICAO Mitgliedstaaten freiwillig. Ab 2027 ist die Teilnahme für alle Staaten und deren Fluggesellschaften verpflichtend, sofern sie nicht auf Grund einer geringen Verkehrsleistung davon befreit sind.
CORSIA verpflichtet die Fluggesellschaften seit dem 1.1.2021, ihre auf internationalen Flügen entstandenen CO2-Emission auszugleichen, die über dem Emissionsniveau von 2019 liegen. Ab 2024 müssen Emissionen, die 85% der Emissionen von 2019 überschreiten, kompensiert werden. Massgebend sind die internationalen Flüge, welche zwischen den an CORSIA teilnehmenden Staaten durchgeführt werden. Seit dem 1. Januar 2023 nehmen 115 Staaten, deren Fluggesellschaften den grössten Anteil der globalen Emissionen des internationalen Zivilluftverkehrs verursachen, teil. Unter den aktuell noch freiwillig teilnehmenden Staaten befinden sich alle 44 Staaten der europäischen Zivilluftfahrtkonferenz, einschliesslich der Schweiz.
Die für die Umsetzung von CORSIA notwendigen Elemente sind in einem verbindlichen Luftfahrstandard (Anhang 16, Band IV des Abkommens von Chicago) genau definiert (verfügbar am Ende der Seite unter Links). Dieser Standard fügt sich ins Regelwerk bisheriger international anwendbarer Umwelt- und Sicherheitsstandards ein. Die Kompensation erfolgt durch den Kauf und die Löschung von für diesen Zweck zugelassenen Emissionsminderungszertifikaten, die eine CO2-Reduktion in Höhe der zu kompensierenden emittierten Menge an einem anderen Ort überprüfbar nachweisen.
Die zweite marktwirtschaftliche Massnahme ist die Verknüpfung des europäischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der Schweiz und die Integration der Luftfahrt in dieses System. Das entsprechende bilaterale Abkommen und die notwendigen Anpassungen der CO2-Gesetzgebung wurden im März 2019 vom Schweizer Parlament verabschiedet un traten am 1.1.2020 in Kraft.
Letzte Änderung 19.06.2024