Operations Manual - Revisionen

OM-Revision werden folgendermassen unterschieden:

  • Revisionen, welche eine vorgängige Genehmigung voraussetzen.
  • Revisionen, welche notifiziert werden müssen, jedoch keine vorgängige Genehmigung voraussetzen.

Die Prozesse sind in ihrem OMM entsprechend beschrieben. Revisionen, welche notifiziert werden müssen, jedoch keine vorgängige Genehmigung voraussetzen, sind 30 Tage vor der Publikation dem BAZL zu notifizieren.


Für Revisionen, welche eine vorgängige Genehmigung voraussetzen, benutzen Sie ein PRA-Formular und eine entsprechende Compliance List: 

Für Revisionen, welche keine vorgängige Genehmigung voraussetzen, benutzen Sie ein NMR und die entsprechende Compliance List:


Compliance List

Flugbetrieb  Formular 
Komplexe Flugzeuge  Compliance List AOC Aeroplane (XLSX, 52 kB, 25.10.2022) - gültig ab 30.10.2022
Helikopter  Compliance List AOC Helicopter (XLSX, 48 kB, 01.02.2023)

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge 

 

sboc@bazl.admin.ch

 

Sektion Flugbetrieb Helikopter 

Tel: +41 58 464 62 93 

 
 

heli@bazl.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/flugbetrieb/allgemeine-themen/ops-manual.html