OM-Revision werden folgendermassen unterschieden:
- Revisionen, welche eine vorgängige Genehmigung voraussetzen.
- Revisionen, welche notifiziert werden müssen, jedoch keine vorgängige Genehmigung voraussetzen.
Die Prozesse sind in ihrem OMM entsprechend beschrieben. Revisionen, welche notifiziert werden müssen, jedoch keine vorgängige Genehmigung voraussetzen, sind 30 Tage vor der Publikation dem BAZL zu notifizieren.