Abbruch SIL-Prozess 2019/20

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld eingestellt.

Im Verlauf der Planungsarbeiten sind Probleme aufgetaucht, die bei der
damaligen Ausschreibung des zivilen Flugbetriebs nicht vorhersehbar waren. Zum einen hat sich gezeigt, dass private Grundstücke derart tief überflogen werden müssten, dass sich die Grundeigentümer unter Umständen dagegen hätten wehren können. Um der Flugplatzbetreiberin die notwendigen Enteignungsrechte einzuräumen, hätte ihr eine Betriebskonzession erteilt werden müssen. Zum anderen hätte der in Dübendorf vorgesehene Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen
einen weitaus grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich ausgelöst als ursprünglich angenommen.

Angesichts dieser Situation sowie der ablehnenden Haltung der Standortgemeinden gegen den geplanten Flugbetrieb mit einer Basis für Geschäftsflüge war es für den Bundesrat nicht realistisch, am bisherigen Nutzungskonzept für den Flugplatz Dübendorf festzuhalten. Er hat entschieden, den SIL-Prozess einzustellen und die Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. Gleichzeitig hat er das UVEK und das VBS beauftragt, sich an der vom Kanton Zürich für das Flugplatzareal neu aufgegleisten Planung zu beteiligen.

Bund und FDAG haben in der Folge ihre Rahmenvereinbarung von 2015 einvernehmlich aufgelöst.

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Letzte Änderung 18.10.2023

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