Anpassung SIL Konzeptteil 2015/2016

Der Bundesrat (in seiner Rolle als Sachplanbehörde) verabschiedet am 31. August 2016 den SIL Konzeptteil. Darin setzt er fest, dass Teile des Flugplatzareals in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden sollen. Das Flugfeld soll in erster Linie dem Geschäftsreiseverkehr dienen, den Werk-, Sport- und Freizeitflügen offen stehen sowie eine Helikopterbasis für Rettungsflüge und Flüge der Kantonspolizei beherbergen.

Gleichzeitig verabschiedet der Bundesrat eine Anpassung des Sachplans Militär (Objektblatt für den Militärflugplatz Dübendorf) und genehmigt die Anpassung des Richtplans des Kantons Zürich. Damit schafft der Bundesrat einerseits die raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung des Innovationsparks, andererseits setzt er die Grenzen für die künftige aviatische Nutzung des Flugplatzes.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/flugplaetze/fluegplaetze-a-z/duebendorf/zukuenftige-nutzung-duebendorf/flugplatz-duebendorf-anpassung-konzeptteil.html