Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich vom 4. Juli 1949 (mit Anhängen; SR0.748.131.934.92) geregelt. Die Zusammenarbeit ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mulhouse.
Die Genehmigung von Infrastruktur und Betriebsreglement obliegt den französischen Behörden bzw. dem Flughafen selbst.
Berichte über die Benutzung der Anflug-Verfahren ILS 33 und ILS 34 sind unter den weiterführenden Informationen abrufbar.
SIL-Objektblatt
Lärm
Basel-Mulhouse (PDF, 7 MB, 25.11.2009)Landesflughafen Basel-Mulhouse: Lärmbelastungskataster
Sicherheitszonenplan
Verfügungen
keine
Kataster der belasteten Standorte
Kein Hinweis, da auf französischem Staatsgebiet
Daten zu den Flugplätzen
Weiterführende Informationen
Staatsvertrag
Anflugverfahren ILS 33+34
Meteorologische Studie Nord (Wind)-Situation Flughafen Basel-Mulhouse (PDF, 401 kB, 14.03.2011)Jahr 2010 - Deutscher Wetterdienst
Überwachung der Gründe für die Benutzung des Anflug-Verfahrens ILS 33 (PDF, 146 kB, 04.05.2010)Jahr 2009