Entwurf SIL Objektblatt Anpassung 2025

Anlass für die Anpassung des Objektblatts: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 2021

Das Bundesverwaltungsgericht bemängelte, dass die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet worden waren und deshalb neu festgesetzt werden müssten. Das Gericht hielt zudem fest, dass die Sachplanbehörde sich mit der Nachtlärmsituation und insbesondere mit der Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr vertieft auseinandersetzen und die Lärmauswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für diese Zeit neu festsetzen müsse. Neu wird das Gebiet mit Lärmauswirkungen durch eine separat berechnete Lärmbelastungskurve für die zweite Nachtstunde (23.00 bis 24.00 Uhr) ergänzt. Die übrigen Lärmbelastungskurven sowie die Abgrenzungslinie bleiben unverändert.


Geprüfte Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation 

Die meisten der vom BAZL geprüften Massnahmen sind nicht neu und bereits im heutigen SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich enthalten. Sie wurden aber in Bezug auf ihre Wirkung für die Lärmsituation in der Nacht vertieft betrachtet und in einer Gesamtabwägung bewertet. Zu den Massnahmen zählen etwa die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Damit soll die heute sehr hohe Verspätungsanfälligkeit des Flugbetriebs reduziert werden. 


Eine wichtige neue Massnahme ist die zweistufige Erhöhung der Gebühren (Lärmzuschläge) für verspätete Starts von Langstreckenflugzeugen der lauten Lärmklasse 2 nach 23.00 Uhr. Kurzfristig beträgt die Erhöhung ein Drittel, mittelfristig ist eine Verdreifachung vorgesehen. Diese Gebühren sollen die Fluggesellschaften dazu veranlassen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, damit die vor 23.00 Uhr geplanten aber oft verspätet startenden Flüge reduziert werden können. Zudem sollen zunehmend leisere Flugzeuge der neusten Generation (Lärmklasse 4) beschafft und eingesetzt werden. 


Geprüft wurden auch verkehrsbeschränkende Massnahmen, wie eine Ausdünnung der letzten Langstreckenwelle. Da sie mit der im SIL festgelegten Zweckbestimmung des Flughafens (Erhalt Drehkreuzbetrieb mit Verbindungen zu den wichtigen Zentren weltweit) nicht vereinbar wären, wurden sie wieder verworfen. Allerdings enthält das Objektblatt neu eine Auflage, welche den Flughafen verpflichtet, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs vorab für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen (deklarierte Kapazität) darf erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Damit wird sichergestellt, dass Verbesserungen bei Infrastruktur und Betrieb nicht zur Vergabe von mehr Slots führen, sondern der Pünktlichkeit zu Gute kommen.


Fristen für die Anhörung und Mitwirkung

Der Entwurf des SIL-Objektblatts und der Grundlagenbericht liegen ab dem 10. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Bevölkerung kann bis am 31. Januar 2025, die betroffenen Gemeinden und Planungsregionen können bis am 14. Februar 2025 und die Kantone bis am 14. März 2025 dazu Stellung nehmen.

Weiterführende Informationen

Fachkontakt
Letzte Änderung 10.12.2024

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Sektion Sachplan und Anlagen
3003 Bern

Telefonische Auskünfte:
Bernhard Traber
Tel. +41 58 465 81 49

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