Der heutige Betrieb des Flughafens Zürich ist im Betriebsreglement vom 30. Juni 2011 geregelt. Er beruht auf dem Entscheid des Bundesgerichts vom 22. Dezember 2010 zum vorläufigen Betriebsreglement.
Die Betriebsabläufe am Flughafen Zürich sind aufgrund der bestehenden Infrastruktur (sich kreuzende Pisten) und den Rahmenbedingungen zum Flugbetrieb komplex. In den letzten Jahren kam es zu Vorfällen zwischen startenden und landenden Flugzeugen.
Deshalb wurden im Auftrag des BAZL eine Gesamtüberprüfung der Sicherheit am Flughafen durchgeführt und Massnahmen zu deren Verbesserung empfohlen. Die Ergebnisse sind im Schlussbericht vom 14. Dezember 2012 festgehalten (s. weiterführende Informationen, Dokumente).
Verschiedene der in der Sicherheitsüberprüfung empfohlenen Massnahmen waren in den Festlegungen des Objektblatts vom Juni 2013 bereits berücksichtigt. Die Flughafen Zürich AG (FZAG) will nun einen ersten Teil davon umsetzen. Sie hat ein entsprechendes Gesuch zur Anpassung des Betriebsreglements (BR2014) eingereicht.
Aufgrund vertiefter sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur Linienführung und Belegung der Flugrouten weichen die in diesem Gesuch ausgewiesenen Lärmbelastungskurven an verschiedenen Stellen von dem im Objektblatt 2013 festgelegten Gebiet mit Lärmauswirkungen ab.
Mit Beschluss vom 18. September 2015 hatte der Bundesrat das «Gebiet mit Lärmauswirkungen» entsprechend angepasst und damit die raumplanerischen Voraussetzungen für die Genehmigung des BR2014 geschaffen (Objektblatt erste Etappe). Das Gebiet mit Lärmauswirkungen verblieb im Zwischenergebnis; mit der Festsetzung und der abschliessenden Bereinigung mit den Richtplänen der Kantone sollte zugewartet werden bis der langfristige Flughafenbetrieb zur Umsetzung der übrigen Sicherheitsmassnahmen gemäss Gesamtüberprüfung 2012 oder allfälliger neuer Regelungen mit Deutschland bekannt ist (Objektblatt zweite Etappe).
Das Genehmigungsverfahren zum Betriebsreglement 2014 konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden, weil die erforderliche Zustimmung von Deutschland fehlt.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 24.01.2024