Die Erarbeitung des Objektblattes erfolgte in zwei Phasen. In der ersten Phase wurde ein Koordinationsprozess durchgeführt, an dem die zuständigen Stellen des Bundes, der Standortkanton Zürich, die Nachbarkantone sowie die Flughafenhalterin beteiligt waren. Die betroffenen Gemeinden wurden durch die jeweiligen Kantone beigezogen. Die zweite Phase umfasste die Erarbeitung des Objektblatts und das Verfahren bis zur Verabschiedung durch den Bundesrat am 26. Juni 2013.
In einer ersten Phase des SIL-Prozesses von 2004 bis 2009, dem Koordinationsprozess, wurden die möglichen Lösungsansätze der künftigen Flughafenentwicklung erarbeitet, geprüft und im Rahmen vom Koordinationsgesprächen mit den Behörden der betroffenen Kantone diskutiert. Die Ergebnisse sind im Schlussbericht (PDF, 42 MB, 02.02.2010)vom Februar 2010 festgehalten. Dieser Schlussbericht ist rechtlich nicht verbindlich. Er diente als Grundlage für die Erarbeitung des Objektblatts.
Die zweite Phase des SIL-Prozesses, das Objektblattverfahren, beinhaltete eine breit angelegte Anhörung der Behörden aller Stufen und eine Mitwirkung der Bevölkerung im Herbst 2010. Sie wurde mit der Verabschiedung des Objektblatts durch den Bundesrat im Juni 2013 abgeschlossen.
Nachdem sich die Ratifizierung des Staatsvertrages in Deutschland verzögerte, legte der Bundesrat im Objektblatt nur die vom Staatsvertrag unabhängigen Sachverhalte fest.
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Letzte Änderung 15.11.2023