Payerne ist der wichtigste Flugplatz der Schweizer Luftwaffe. Bis anhin gab es nur gelegentlich zivile Flüge. Mit Unterstützung der Kantone Waadt und Freiburg verfolgte die «Communauté régionale de la Broye (COREB)» das Projekt, den Militärflugplatz Payerne stärker für die zivile Luftfahrt zu öffnen. Seit dem 27. September 2013 verfügt der Flugplatz über ein ziviles Betriebsreglement.
SIL-Objektblatt
Payerne vom 28. Juni 2017 (12. Serie) (PDF, 3 MB, 28.06.2017)(in Französisch)
Lärmbelastungskataster (LBK)
Die zulässige Lärmbelastung nach Artikel 37a der Lärmschutzverordnung (LSV), die unter anderem für die Erstellung des militärischen und zivilen Lärmbelastungskatasters (Anhang 8 LSV) massgebend ist, wird in der Verfügung zur Änderung des zivilen Betriebsreglements vom 11. Juni 2015 festgelegt.
Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK)
Verfügung Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster Payerne vom 23.12.2021 (PDF, 345 kB, 23.12.2021)(in Französisch)
Verfügungen
Plangenehmigungen und Verfügungen zu Betriebskonzession und Betriebsreglement der letzten Jahre.
Dort, wo nichts anderes vermerkt ist, sind keine Beschwerden hängig.
Kataster der belasteten Standorte
Die Federführung beim Erfassen der belasteten Standorte für den zivil mitbenützten Militärflugplatz Payerne liegt beim Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Daten zu den Flugplätzen