Wie mache ich eine Anzeige beim BAZL?

Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Fluggast verletzt sehen, können Sie beim BAZL eine Anzeige einreichen.

Bitte wenden Sie sich jedoch zuerst an die Fluggesellschaft. Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind oder innerhalb von 6 Wochen keine Antwort erhalten, füllen Sie das Onlineformular des BAZL aus.

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Wir können keine unvollständige Formulare und Formulare ohne Unterschrift bearbeiten. Sie müssen zudem eine Kopie Ihrer Flugreservation und eines amtlichen Ausweises, sowie die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft beilegen. Rechtsvertretungen müssen eine rechtsgültige Vollmacht im Original einreichen.


Hinweis zu Inkassobüros / Claim Agencies 

Europaweit wurden verschiedentlich gravierende Missbräuche von einzelnen Inkassobüros / Claim Agencies festgestellt. Damit solche Missbräuche verhindert und Passagiere geschützt werden können, verlangt das BAZL bei Anzeigen durch Claim Agencies zusätzliche Dokumente. 

Das BAZL weist darauf hin, dass Passagiere direkt und ohne Vertretung eine Anzeige via unser Onlineformular einreichen können.

Weitere Informationen (PDF, 64 kB, 29.03.2018) zur Bearbeitung von Anzeigen, die von Inkassobüros (sogenannten Claim Agencies) eingereicht werden. 

Fachkontakt
Letzte Änderung 04.07.2022

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Passagierrechte
3003 Bern
Schweiz

passengerrights@bazl.admin.ch

Für Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars kontaktieren Sie uns telefonisch.

Werktags (14.00-16.00 Uhr)
+41 58 465 95 96. 

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/fluggastrechte/anzeige-fluggastrechte.html