Lärmbelastungskataster für zivile Flugplätze (GeoIV ID 176)

Gestützt auf das schweizerische Umweltrecht (LSV, SR 814.41) hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmimmissionen von Flugplätzen festzuhalten und in Form von Lärmbelastungskurven darzustellen. Die Kurven zeigen die Belastung für den Tagesdurchschnitt an, beim Betrieb mit Kleinflugzeugen den Tagesdurchschnitt eines mittleren Spitzentages. Die Lärmbelastungskurven stammen aus Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen.

Die Lärmbelastungskataster dienen dazu, die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs möglichst gering zu halten. Sie stellen lediglich ein Inventar der Lärmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Den Betreibern der Flughäfen dient dieses Instrument, um Massnahmenpläne gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/geoinformation_statistik/geoinformation/geobasisdaten/laermbelastungskataster-fuer-zivile-flugplaetze--geoiv-id-176-.html