Projektierungszonen Flughafenanlagen (GeoIV ID 103)

Bei Projektierungszonen für Flughafenanlagen handelt es sich um genau bezeichnete Gebiete, in denen die Grundstücke für künftige Flughafenanlagen freizuhalten sind. Die Abgrenzung erfolgt parzellenscharf mit einer Fläche auf einem grossmassstäblichen Plan.

In einer Projektierungszone dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die deren Zweck widersprechen. Eine Projektierungszone kann festgesetzt werden, wenn sie den Zielen und Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entspricht und das Interesse, ein Grundstück für eine Flughafenanlage freizuhalten, allfällige andere Interessen überwiegt.

Projektierungszonen stellen eine, für Grundeigentümer verbindliche, öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) dar. Sie sind Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/geoinformation_statistik/geoinformation/geobasisdaten/projektierungszonen-flughafenanlagen--geoiv-id-103-.html