Projektierungszonen Flughafenanlagen (GeoIV ID 103)


  • GeoIV ID: 103
  • Datentyp: Vektor
  • Räumliche Ausdehnung: Schweiz und Liechtenstein
  • Aktualisierungszyklus: Bei Bedarf
  • Bereitgestellt von: BAZL

Bei Projektierungszonen für Flughafenanlagen handelt es sich um genau bezeichnete Gebiete, in denen die Grundstücke für künftige Flughafenanlagen freizuhalten sind. Die Abgrenzung erfolgt parzellenscharf mit einer Fläche auf einem grossmassstäblichen Plan. Sie sind Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und sind daher für Grundeigentümer verbindlich.

In einer Projektierungszone dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die deren Zweck widersprechen. Eine Projektierungszone kann festgesetzt werden, wenn sie den Zielen und Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entspricht und das Interesse, ein Grundstück für eine Flughafenanlage freizuhalten, allfällige andere Interessen überwiegt.

Ressourcen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/geoinformation_statistik/geoinformation/geobasisdaten/projektierungszonen-flughafenanlagen--geoiv-id-103-.html