Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

Die ICAO ist eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Mit ihren 193 Mitgliedstaaten kommt ihr ein universeller Charakter zu.

Die ICAO gründet auf dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt, welches am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde. Nach Artikel 44 dieses Übereinkommens bestehen Ziel und Zweck der ICAO darin, die Grundsätze und technischen Methoden für die internationale Luftfahrt auszuarbeiten sowie die Planung und Entwicklung des internationalen Luftverkehrs zu fördern. Die ICAO erfüllt heute diesen Auftrag, indem sie technische Normen und Empfehlungen verabschiedet, völkerrechtliche Vereinbarungen im Luftrecht entwickelt, in den Bereichen der Wirtschaft und des Umweltschutzes nach Lösungen sucht und schliesslich auch durch ihren Einsatz im Bereich der technischen Zusammenarbeit. In neuerer Zeit nimmt die ICAO auch Aufsichtstätigkeiten wahr, indem sie ein weltweites Aufsichtsprogramm über die Umsetzung der Standards zur technischen Sicherheit durchführt sowie die Umsetzung der Massnahmen gegen terroristische Akte auditiert.

Die Vollversammlung und der Rat bilden die beiden wichtigsten Organe der ICAO. Der Rat ist das Exekutiv-Organ der ICAO und er zählt heute 36 Mitgliedstaaten. Der Rat wird alle drei Jahre von der Vollversammlung gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, die Vollversammlung einzuberufen, Normen und Empfehlungen zu technischen und wirtschaftlichen Fragen zu verabschieden oder im Streitfall zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten zu schlichten.

Seit 1980 wirkt die Schweiz bei der ICAO im Rahmen der sogenannten ABIS-Gruppe (Austria-Benelux-Ireland-Switzerland-Portugal-Kroatien Gruppe) mit. Nach dem Rotationsprinzip stellt alle drei Jahre ein anderer ABIS-Staat einen Kandidaten zur Wahl in den Rat der ICAO. Dadurch kann die Schweiz ihre Interessen unmittelbar oder zumindest mittelbar im Rat vertreten. Der Gruppengedanke ermöglicht es auch mehreren Staaten, sich für eine gewisse Zeit im Rat engagieren zu können. Die Vertretung geht jeweils alle drei Jahre nach dem Rotationsprinzip auf einen neuen Staat über. Seit 1. Oktober 2022 wird die ABIS-Gruppe in der Person von Christian Schleifer durch Österreich vertreten. In Form der Luftfahrtkommission verfügt die ICAO zudem über ein permanentes technisches Beratungsgremium aus 19 Experten. Die ABIS-Gruppe hat auch in der Luftfahrtkommission eine permanente Vertretung. Derzeit ist es der Portugiese Albano Coutinho.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/rechtliche-grundlagen/internationales/internationale-zivilluftfahrt-organisation--icao-.html