Laserblendungen: gefährlich und illegal

Laser
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Piloten werden immer wieder mit Laserquellen geblendet. Solche Blendungen sind illegal und können die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden. Wer eine Attacke mit Laserquellen auf ein Luftfahrzeug verübt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Leistungsstarke Lasergeräte sind heute in handlicher Form verfügbar und verbreiten sich immer mehr als effiziente mobile Lichtquellen. Als Folge davon sieht sich die Luftfahrt mit einer neuen Form der Beeinträchtigung konfrontiert. Wiederholt melden Besatzungen von Luftfahrzeugen, dass sie vom Boden aus mit starken Lichtquellen geblendet worden sind.

Blendungen der Polizei melden

Wer die Besatzung eines Luftfahrzeuges mit einem Lasergerät blendet, macht sich der Störung des öffentlichen Verkehrs und allenfalls der Körperverletzung strafbar. Beobachtungen von Blendversuchen an Besatzungen sollten direkt bei der zuständigen Kantonspolizei gemeldet werden.

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