Planung/Durchführung IFR-Joining mit Zulu-Flightplan

FOCA SAND-2014-002

Anlass

Trotz der Beschreibung der Vorgehensweise im AIP Switzerland (ENR 1.3-3.1) und im Jeppesen Air traffic control Switzerland (3 Rules and Procedures) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Zwischenfällen bei Piloten und Flugverkehrsleitern weil der geplante Wechsel von VFR zu IFR nicht ausreichend vorbereitet und rechtzeitig angekündigt worden war. Die Missachtung der vorgeschriebenen Vorgehensweise führte sogar zu gefährlichen Flugzeugannäherungen, TCAS-Warnungen und unerlaubtem Eindringen in kontrollierte Lufträume.

Diese Publikation soll helfen, das vorgeschriebene Verfahren in Erinnerung zu bringen und Zwischenfällen vorzubeugen.

Hinweis: Joining-Procedures sind nicht in allen Europäischen Ländern gleich!

Anweisung/Empfehlung

AIP Switzerland ENR 1.3-3.1 (eff. 16OCT2014), Auszug:

3.   Special procedures for IFR flights (Z and Y) within FIR Switzerland (LSAS)
3.1 Departures
Flight plans are to be submitted at the latest 60 minutes prior EOBT. Filing of FPL REF: 1.3.2
When a Z flight commences from a Swiss aerodrome with joining point within FIR Switzerland, this FLT shall be notified immediately before TKOF by telephone to:
  • ACC Zurich (for flights joining within the Control area Zurich),
    TEL +41 (0) 43 931 69 65,

or to

  • ACC Geneva (for flights joining within the Control area Geneva),
    TEL +41 (0) 22 747 13 91.
Above mentioned services transmit transponder code which shall be operated at TKOF as well as the frequency to call ATC clearance.
ATC clearances will be given by telephone only in exceptional cases.
For local procedures contact the relevant aerodrome authority.
Flights from and to aerodromes of Ticino require special procedures (ENR 3.2)

Anmerkungen:

  • Das Vorgehen beim Joining liegt allein in der Verantwortung des Piloten.Auf Anfrage ist Unterstützung durch das C-Büro am Startflughafen möglich.
  • Local Procedures können vom AIP abweichen (Aufruf anderer Telefon-Nummern oder Frequenzen), es wird deshalb dringend empfohlen, sich rechtzeitig nach dem ortsüblichen Verfahren zu erkundigen.
  • Erst nach erfolgreichem Anruf wird der Zulu-Flightplan von ATC aktiviert. Erfolgt der Anruf vor dem Start nicht, so weiss u.U. kein Controller über das geplante Joining Bescheid.
  • Die Aktivierung des Z-FPL durch ATC ist noch keine Flugfreigabe! Die ATC-Clearance für das Joining muss nach dem Start immer zusätzlich eingeholt werden, ebenso wie die Einfluggenehmigung in eine CTR oder TMA bei dort geplantem Joining.
  • Die Distanz vom Startflughafen zum Joining-Punkt muss gross genug sein, um die erforderliche Höhe für das Joining erreichen zu können.
  • Mit Verzögerungen/Holding muss auf Grund des anfliegenden/startenden IFR-Verkehrs bei einem Joining-Punkt (z.B. VOR), der auf einer ILS liegt, gerechnet werden.
  • Bis zur Joining-Clearance muss sichergestellt sein, dass der VFR-Flug in VMC durchgeführt werden kann.
Eine umfassende Flugvorbereitung sorgt für einen reibungslosen ATC-Kontakt und schützt alle Beteiligten vor Überraschungen.

Mit dieser BAZL-Publikation werden allfällige Revisionen und Neupublikationen zu dieser Thematik nicht sichergestellt.

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Safety Risk Management
3003 Bern

srm@bazl.admin.ch

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