Aktive CTR ausserhalb "HX"-Betriebszeiten

SWANS-LL-2013-003

Beschreibung des Sachverhalts durch den Melder

Anflug von Westen Richtung VICTOR. Schüler wollte für die Landung in St. Gallen aufrufen. Ich machte ihn erst jetzt darauf aufmerksam, dass St. Gallen von 1200 LT bis 1330 LT geschlossen ist. Daher schlug ich ihm vor, schleunigst nach Süden abzudrehen und südlich der CTR in das Rheintal zu fliegen nach Bad Ragaz. Er schlug eine Linkskurve ein. Bis ich eingriff, waren wir sicherlich in der CTR. Ich nahm danach mit dem Tower Kontakt auf und informierte ihn über unser Vorhaben, südlich der CTR in das Rheintal zu gelangen. Er machte uns darauf aufmerksam, dass wir ohne Bewilligung in die CTR eingeflogen sind. Meiner Meinung nach war die CTR jedoch gemäss VFR-Manual und VFR-Guide ausserhalb der Betriebszeiten des Flugplatzes nicht aktiv und hätte ohne Bewilligung durchflogen werden können.

BAZL-Kommentar

Das BAZL weist darauf hin, dass sich die im VFR-Guide publizierten „HX"-Angaben nicht auf die Betriebszeiten des Flugplatzes, sondern auf jene des Luftraums beziehen.

Ein als „HX" publizierter Luftraum ist stets als aktiv zu betrachten. Vor dem Einflug hat sich der Pilot zu vergewissern, dass die CTR nicht aktiv ist. Der Status wird entweder auf dem ATIS oder auf der Tower-Frequenz ausgestrahlt, falls kein Flugverkehrsleiter anwesend ist. Im Bezug auf das ATIS ist zu beachten, dass nur der Status „CTR nicht aktiv" übermittelt wird, der Status „CTR aktiv" hingegen nicht. Unabhängig von den im VFR-Manual publizierten Betriebszeiten muss ein Luftfahrzeugführer demnach davon ausgehen, dass die CTR aktiv ist, wenn das ATIS keine gegenteilige Information ausstrahlt. Entsprechend muss er auf der TWR-Frequenz aufrufen.

Diesbezügliche Informationen finden sich im VFR-Manual RAC 4-0-0-1:

0.2.2 Anfrage über den Luftraumstatus:  

Der Luftraumstatus eines als "HX" bezeichneten Luftraumes kann bei der zuständigen Verkehrsleitstelle, einer bezeichneten Frequenz, einer Telefonnummer oder wo vorhanden ATIS abgefragt werden. Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich oder wird auf die Überprüfung verzichtet, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten.

0.2.3 Hörbereitschaft:  

Alle Luftfahrzeugführer haben bei einem Flug durch einen deaktivierten, als "HX" bezeichneten Luftraum dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz, auf der die Statusabfrage erfolgte, aufrechtzuerhalten, damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können.

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sicherheits- und Risikomanagement (SRM)
3003 Bern

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