
Der Luftraum E wird sowohl für VFR- als auch für IFR-Flüge genutzt. In diesem Luftraum ist die Flugsicherung nicht dazu verpflichtet, Luftfahrzeuge zu staffeln. Daher muss sich ein Luftraumbenutzer stets darüber bewusst sein, in welchem Luftraum er sich befindet, diesen aktiv überwachen und nach dem Grundsatz „see and avoid" operieren. Nur dadurch wird ein sicheres „Nebeneinander" gewährleistet.
Mit der Sensibilisierungskampagne «stay safe» will das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Akteure der Luftfahrt auf potenzielle Sicherheitsprobleme aufmerksam machen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
2009-001 Safety Awareness Notification Data (SAND) Empfehlung (PDF, 32 kB, 06.07.2009)Transponderbenutzung im Luftraum G und E
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheits- und Risikomanagement (SRM)
3003 Bern
Schweiz
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