Unfälle von Segelflugzeugen haben wiederholt gezeigt, dass funktionsuntüchtige oder nicht eingeschaltete Notsender die zeitgerechte Suche und Rettung nach einem Unfall erheblich erschweren und unnötig verzögern.
Bei einem Unfall kann der Such- und Rettungsdienst (SAR) mittels Daten, welche aus einem eingebautem Notsender über „Cospas-Sarsat"-Satelliten übermittelt werden, die genaue Unfallstelle eruieren und das betroffene Luftfahrzeug orten. Ein schnelles Lokalisieren der Unfallstelle kann unter Umständen Leben retten.
FOCA SAND-2012-001 Rev. Version vom 30.05.2012
Anlass
Anweisung/Empfehlung
Gemäss Technischer Mitteilung TM 20.140-01 des BAZL sind alle „ICAO Annex 8"-konformen Luftfahrzeuge mit einem 406 MHz ELT auszustatten. Die entsprechende Codierung muss der Registrierungsstelle schriftlich gemeldet werden, damit ELT-Angaben in der „Search & Rescue (SAR)"-Datenbank verzeichnet werden können und diese den Rettungseinheiten im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.
Anlässlich periodischer Luftfahrzeugkontrollen sowie im Rahmen der regulären Aufsichtstätigkeit stellte das BAZL fest, dass eingebaute ELT-Geräte oftmals nicht funktionstüchtig sind, was folgende Gründe haben kann:
- Am ELT ist die falsche Antenne oder das falsche Antennenkabel montiert
- Der Unterhalt wurde nicht gemäss Herstellerunterlagen durchgeführt
- Das ELT ist nicht betriebsbereit (überalterte bzw. leere Batterien)
Zur Zeit fehlen ELT-Angaben von mehreren Schweizer Luftfahrzeugen. Im Weiteren sind vorhandene ELT-Datenbankeinträge unvollständig oder fehlerhaft. Dies hat oft folgende Ursachen:
- Das Luftfahrzeug verfügt nicht über ein ELT1
- Das ELT wurde dem BAZL nicht ordnungsgemäss gemeldet (wodurch es nicht in der SAR-Datenbank registriert ist)
- Datenänderungen (z.B. Notfalladresse, Handänderung des Fluggerätes) wurden dem BAZL nicht gemeldet
Obwohl die Technische Mitteilung nur „ICAO Annex 8"-konforme Luftfahrzeuge betrifft, empfiehlt das BAZL allen Haltern dringend die Installation eines 406 MHz ELT.
Das BAZL betont weiter, dass es in der Verantwortung des Luftfahrzeughalters liegt, die Funktionstüchtigkeit des ELT respektive dessen korrekten Einbau und die Wartung durch einen Fachbetrieb sowie die Aktualität der Angaben in der ELT-Datenbank sicherzustellen.
Des Weiteren hat ein Luftfahrzeughalter dafür Sorge zu tragen, dass die ELT-Codierungsdaten mittels dem Formular „Application for 406 MHz - SWISS ELT Registration" registriert und Änderungen der registrierten Daten umgehend an das BAZL gemeldet werden.
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1 Falls das Luftfahrzeug unter die TM 20.140-01 fällt, ist ein begründetes Gesuch auf Befreiung von der Ausrüstungspflicht schriftlich an folgende Adresse einzureichen:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Abteilung Sicherheit Flugtechnik
Standardisierung, Sanktionswesen & Register
3003 Bern
Mit dieser BAZL-Publikation werden allfällige Revisionen und Neupublikationen zu dieser Thematik nicht sichergestellt
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Abteilung Sicherheit Infrastruktur
Search and Rescue SAR
3003 Bern