Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung zum Unfall mit der Drohne SUI-9903 vom 9. Mai 2019 bei der Stadt Zürich (ZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und im Schlussbericht Nr. 2390 u. a. die Sicherheitsempfehlung SE Nr. 587 ausgesprochen.
Bearbeitungsstatus | geschlossen |
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SUST Beurteilung | |
Umsetzungsstand | umgesetzt |
BAZL Haltung | |
Sicherheitsdefizit | einverstanden |
Sicherheitsempfehlung | einverstanden |
Fortsetzende Stellungnahme | - |
Sicherstellen, dass die Aufprallenergie einer Drohne, die mit dem Fallschirm zu Boden sinkt, kein Risiko für schwere Verletzungen Dritter am Boden darstellt
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Aufprallenergie einer am Fallschirm zu Boden gleitenden Drohne für Drittpersonen am Boden keine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt.
Flugabbruchsystem und Aufprallenergie
Rund eine Minute nach dem Start bei der Universität Zürich (UZH) Irchel löste die Drohne M2 V9 automatisch das Flugabbruchsystem (Flight Termination System – FTS) aus und leitete einen Notabstieg mit Fallschirm ein. Nach dem Ausstossen des Fallschirms riss die Verbindungsleine, und die Drohne schlug ungebremst auf den Waldboden auf und wurde zerstört.
Nach dem Auslösen des Notfallschirms wurde das akustische Warnsignal von den Personen unweit der Absturzstelle nicht gehört, womit der Zweck, Drittpersonen am Boden zu warnen, nicht erfüllt war. Wie die Untersuchung zeigte, lag der Wert der Aufprallenergie der Drohne ungeachtet ihrer Beladung deutlich über dem bis dato in der Praxis verwendeten Wert von 80 J.
Umsetzung und Haltung BAZL
Mit Schreiben vom 15. November 2023 teilt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST mit, dass sie die SE Nr. 587 als "umgesetzt" beurteilt.
Das BAZL ist mit der SE Nr. 587 teilweise einverstanden und erachtet sie aus nachstehenden Gründen als vollständig umgesetzt und abgeschlossen:
Das BAZL genehmigt den Drohnenbetrieb in der «speziellen» Kategorie aufgrund der Beurteilung einer Risikobewertung und der vom Antragsteller, bzw. vom Betreiber vorgelegten Dokumentation gemäss der ‘Specific Operation Risk Assessment’ (SORA) Methodik.
Die SORA Methodik basiert auf dem Prinzip eines ganzheitlichen, bzw. gesamtsystembezogenen, risikobasierten Modells, welches zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit einem bestimmten Einsatzzweck verwendet wird. Das Modell berücksichtigt nebst allen Arten von Gefahren, die mit einer bestimmten Störung verbunden sind, auch die Konstruktion (design) des unbemannten Luftfahrzeuges sowie die vorgeschlagenen betrieblichen Massnahmen zur Risikominderung.
Die ursprüngliche Genehmigung für den Betrieb von Matternet/Post (der Drohne SUI-9903) basierte auf der SORA Version 1.0 (JAR-DELWG6-D.04 V1.0). Seit dem 18.03.2022 stellt die SORA Version 2.0 die Grundlagen für eine Bewilligung durch das BAZL dar.
Am 6. Juli 2023 hat die EASA die „Means of Compliance with Light-UAS.2512 ("M2 MoC")“ veröffentlicht, welche alle notwendigen Richtlinien und technischen Grundlagen enthält, um „M2 Medium Robustness“ zu erfüllen und typischerweise ein Fallschirmsystem zu berücksichtigen. Das BAZL stütztsich bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen für UAS gegebenenfalls auf dieses MoC.
Aus Sicht des BAZL ist die Umsetzung der Sicherheitsempfehlung Nr. 587 aufgrund der genannten Erläuterungen zum heutigen Zeitpunkt bereits umgesetzt. Die Sicherheitsempfehlung und das damitverbundene Sicherheitsdefizit werden im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Betriebsgenehmigung nach (EU) 2019/947 berücksichtigt.
Letzte Änderung 22.01.2025
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