Geltungsbereich
Die Verordnung (EU) 2023/2405 «ReFuelEU Aviation» (RFEUA) gilt für Luftfahrzeugbetreiber, welche gemäss Art. 3.3 RFEUA jährlich mindestens 500 Flüge im gewerblichen Personenluftverkehr oder mindestens 52 Nurfracht-Flüge im gewerblichen Luftverkehr von Flughäfen der Union durchgeführt haben. In der Schweiz sind dies die Landesflughäfen Genf und Zürich. Als «Flug im gewerblichen Luftverkehr» gilt gem. Art. 3.4 RFEUA als ein Flug, der zur entgeltlichen Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post durchgeführt wird, einschliesslich eines Geschäftsflugs, der zu gewerblichen Zwecken durchgeführt wird.
Die Luftfahrzeugbetreiber werden von der EU-Kommission jährlich aufgrund der Vorjahresdaten bestimmt. Der Link zur veröffentlichten Liste befindet sich unter «weiterführende Informationen – Links».
Pflichten
Luftfahrzeugbetreiber welche in den Geltungsbereich von Art. 3.3 RFEUA fallen, haben eine Betankungspflicht nach Art. 5 RFEUA. Die jährliche Menge an Flugtreibstoff, welche an den Landesflughäfen Zürich und Genf getankt werden, muss mindestens 90% des Jahresbedarfs an Flugtreibstoff des Luftfahrzeugbetreibers decken (Art. 5.1 RFEUA). Ein Luftfahrzeugbetreiber kann den unter Art. 5.1 RFEUA genannte Schwellenwert unterschreiten, wenn dies aus Gründen der Einhaltung der geltenden Treibstoffsicherheitsvorschriften erforderlich ist. Die Ausführungen sowie Pflichten dazu sind in Art. 5.2 und Art. 5.3 RFEUA geregelt.
Reporting
Die Berichtspflicht hat gem. Art. 8 RFEUA bis zum 31. März jedes Berichtsjahres an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sowie der EASA zu erfolgen. Als Berichtsjahr gilt gem. Art. 3.22 RFEUA der Zeitraum von einem Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Bericht muss nach den Mustern in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2405 «ReFuelEU Aviation» vorgelegt werden.
Zur Erfüllung der Berichtspflicht gehört das Reporting im EASA Sustainability Portal, als auch das Überprüfen des Berichts durch eine unabhängige Prüfstelle gem. Art. 8.3 RFEUA, dazu.
Weiterführende Informationen
Links
EASA Sustainability - Reporting
Log-in EASA Sustainability Portal
Auslegungsleitlinine zur Anwendung der Befreiung (Betankungspflicht) nach Art. 5 RFEUA
Letzte Änderung 25.06.2025