Die aktuelle Version 4.0 des Entwurfs (siehe Dokument unter "Weiterführende Informationen") ist eine Kombination des Schutzes der Instrumentenflugverfahren (mittels Kollisionsrisikomodellierung) und der Anforderungen der Flugsicherung. Die Bedürfnisse der Luftwaffe und der Leichtaviatik sind soweit möglich berücksichtigt.
Der Flughafen Zürich ist der wichtigste Landesflughafen der Schweiz. Er befördert rund 22.6 Mio Flugpassagiere und 422'000 Tonnen Flugfracht pro Jahr (2022). Der Luftraum rund um den Landesflughafen erstreckt sich über ein Gebiet von rund 125x85km und ist mit mehr als 300'000 Flugbewegungen pro Jahr sehr dicht frequentiert. Darin verkehren Verkehrsflugzeuge, Motor- und Segelflugzeuge, Ballone, Drohnen sowie Hängegleiter und die Luftwaffe. Zudem befinden sich unter dem Luftraum mehrere kleine Flugplätze der Leichtaviatik sowie Militärflugplätze. Dieser Luftraum ist in seiner heutigen Struktur sehr komplex. Er unterteilt sich in 17 verschiedene so genannte Nahverkehrskontrollzonen und 3 Kontrollzonen.
Nach einem schweren Vorfall im Jahr 2011 mit zwei startenden Flugzeugen – ein Zusammenstoss konnte im letzten Moment verhindert werden - hat eine Sicherheitsüberprüfung die Komplexität des Luftraums sowie die An- und Abflugrouten als sicherheitskritisch eingestuft. Ausserdem ereigneten sich immer wieder Luftraumverletzungen und gefährliche Annäherungen von Luftfahrzeugen. Das BAZL hat deshalb 2018 auf Antrag von FZAG, Skyguide und Swiss im Auftrag des UVEK das Projekt «Redesign Luftraum Zürich» in Angriff genommen.
«Ziel der Neugestaltung des Luftraums Zürich ist die Erhöhung der Sicherheit durch eine Vereinfachung der Luftraumstruktur, die zu weniger Luftraumverletzungen führt und den Schutz des Linienflugverkehrs nach und ab Zürich weiterhin sicherstellt.»
29.04.2024 – Informationen zu Arbeitsversion 5.2
Ende April hat das BAZL als Vorschlag für die neue Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich die Version 5.2 präsentiert (siehe unten). Sie wurde von allen Luftraum-Stakeholdern im Projekt Team gutgeheissen und als wichtigster Entwicklungsschritt in der bislang mehrjährigen Projektzeit verdankt. Mit der Arbeitsversion 5.2 konnten unter Berücksichtigung der Zielsetzungen (weniger Komplexität und höhere Sicherheit) die Bedürfnisse der VFR- und IFR-Fliegerei weitestgehend berücksichtigt werden. Die deutschen Luftraumbenutzer konnten sich ebenfalls zum vorliegenden Vorschlag äussern. Gewisse Detailfragen zum Segelflug über deutschem Territorium sind noch offen und sollen in den kommenden Wochen geklärt werden.
Es ist vorgesehen, dass die neue Luftraumstruktur im März 2025 in Kraft tritt. Dafür wird der endgültige Vorschlag der neuen Luftraumstruktur rund um Zürich im September 2024 vom BAZL mittels Aeronautical Information Circular (AIC) in die Vernehmlassung gegeben. Nebst der Publikation des AIC auf der Skyguide-Website erhalten die Schweizer Aviatikverbände sowie die betroffenen Kantone und Gemeinden die Unterlagen per Post.
Abbildung: Projekt Redesign Luftraum Zürich, v4.0Für die Gestaltung massgebend war ein angestrebter «Target Level of Safety» von 1 zu 10-9 Kollisionen pro Flugstunde, was einem statistischen Kollisionsrisiko von zwei Luftfahrzeugen alle rund 3’300 Jahre entspricht. Im Laufe des Projektes konnte die Anzahl der Nahverkehrskontrollzonen und Kontrollzonen bereits erheblich reduziert werden. In einem nächsten Schritt wird die vorliegende Version 4.0 mit den Hauptbetroffenen (Flugsicherung, Luftwaffe und Leichtaviatikverbände) besprochen und werden die gegenseitigen Bedürfnisse und Anforderungen diskutiert, wobei schliesslich die Version 5.0 ausgearbeitet wird. Eine formelle Anhörung der neuen Luftraumstruktur soll im September 2024 stattfinden. Die neue Luftraumstruktur um den Flughafen Zürich soll im März 2025 in Kraft treten.
Der Luftraum rund um den Flughafen Zürich ist mit zwei Kontrollzonen (CTR) und 17 Nahverkehrszonen (TMA) sehr komplex und anfällig für Luftraumverletzungen. Eine breit angelegte Sicherheitsüberprüfung des Flughafens befand schon 2012, dass die Komplexität als sicherheitskritisch beurteilt werden muss. Nachdem ein erster Versuch zur Neuordnung der TMA Zürich 2017 abgebrochen wurde, nahm das BAZL auf Antrag der Flughafen Zürich AG (FZAG), der Flugsicherung Skyguide und der Fluggesellschaft Swiss 2018 die Arbeiten an einer Neuordnung der TMA Zürich wieder auf. Dabei wurden sowohl die von Anpassungen betroffene Leichtaviatik wie auch die Luftwaffe frühzeitig in den Prozess einbezogen. Ziel der Anpassungen ist eine Vereinfachung der Luftraumstruktur, die zu einem weniger anfälligen System führt und den Schutz des IFR-Verkehrs weiterhin garantiert. Mittlerweile liegt eine dritte Version des ursprünglichen Basisentwurfs vor. Nachdem in den Versionen 1.0 und 2.0 primär die Ansprüche des IFR-Verkehrs berücksichtigt waren, sind in der jüngsten Version nun auch zusätzliche Ansprüche der betroffenen Leichtaviatik eingeflossen. Die Anhebung der TMA-Zonen in der Version 2.0 wurde von den Stakeholdern zwar begrüsst. Die Diskussionen an zwei Informationsanlässen im Dezember 2019 zeigten aber auch, dass in einigen Regionen die die Luftraumanpassung weiterhin sehr kritisch beurteilt wurde. In der Folge fanden eine Reihe von Treffen zwischen BAZL und skyguide mit den betroffenen Flugplätzen und Organisationen statt. Aufgrund von Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie konnte die Version 3.0 statt im Herbst 2020 erst im Frühling 2021 der am Projekt mitbeteiligten Kerngruppe präsentiert werden. In die nun vorliegende Version 3.1 wurden nun auch die Bedürfnisse des weiteren militärischen Flugbetriebes auf dem Flugplatz Dübendorf integriert. Diese Anpassungen sind noch nicht abschliessend und werden allenfalls noch redimensioniert.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 12.06.2024