Sie sind von einer unfreiwilligen Nichtbeförderung, Beförderung in einer niedrigeren Buchungsklasse, Annullierung oder grossen Verspätung des Fluges betroffen.
Der Vorfall hat sich auf einem Schweizer Flughafen ereignet oder der Vorfall betrifft einen Flug aus einem Drittstaat (d.h. kein EU-Mitgliedstaat) mit geplanter Ankunft in der Schweiz und wurde von einem Luftfahrtunternehmen der Schweiz oder der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Das BAZL ist die zuständige nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstelle.
Der Vorfall hat sich auf einem Flughafen der EU ereignet oder der Vorfall betrifft einen Flug aus einem Drittstaat mit geplanter Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat und wurde von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Das BAZL wird das Formular an die zuständige europäische Behörde überweisen. Sie können sich auch direkt an die zuständige Behörde wenden. Eine Liste finden Sie hier: Länderliste
„EU / Europäische Gemeinschaft“ umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten auch die Schweiz, Island und Norwegen.
Füllen Sie bitte ein Formular pro Person und Flug aus. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Druckbefehl die Option "weitere Person" für das Erstellen eines Formulars für Ihre Begleitperson(en) wählen können.