Rechte für alle Menschen auf Flugreisen

Es gibt eine Verordnung über die Rechte von Menschen auf Flugreisen.
Die Flug-Gesellschaft muss Sie unterstützen und betreuen,
wenn es auf der Reise Probleme gibt.

Zum Beispiel bei diesen Problemen:

  • Der Flug findet nicht statt.
  • Der Flug hat grosse Verspätung.
  • Sie können nicht mit auf den Flug,
    obwohl Sie ein Ticket haben.

Welche Rechte sind das zum Beispiel?

  • Die Flug-Gesellschaft bezahlt Ihnen ein Hotel und Essen.
    Zum Beispiel wenn Ihr Flug erst am nächsten Tag ist und Sie warten müssen.
  • Die Flug-Gesellschaft schaut,
    dass Sie Ihr Ziel erreichen.
    Zum Beispiel mit einem anderen Flug oder auch mit dem Zug.
  • Die Flug-Gesellschaft bezahlt Ihnen Geld zurück,
    wenn ein Flug nicht stattfindet.

Was können Sie tun?

Melden Sie sich immer zuerst bei der Flug-Gesellschaft,
wenn Sie ein Problem mit einem Flug haben.

Die Flug-Gesellschaft hat 2 Monate Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.

Sind Sie mit der Antwort der Flug-Gesellschaft nicht zufrieden?

Dann können Sie ein Formular ausfüllen.
Das Bundesamt für Zivil-Luft-Fahrt schaut dann,
welche Rechte Sie haben.

Sie können das Formular auf der Website ausfüllen:
Formular zum ausfüllen

Haben Sie Probleme mit dem Formular?

Dann rufen Sie uns unter dieser Telefon-Nummer an: 058 465 95 96
 

Letzte Änderung 14.12.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Passagiertelefon des BAZL

+41 58 465 95 96
(Werktags von 14 bis 16 Uhr)

passengerrights@bazl.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/passagiere/leichte_sprache/leichte_sprache_fluggastrechte.html