Lizenzen Luftfahrzeug Instandhaltungspersonal

Personen, die an Luftfahrzeugen oder an Komponenten von Luftfahrzeugen Instandhaltungsarbeiten durchführen, solche Arbeiten überwachen oder bescheinigen oder die besondere Arbeitsverfahren anwenden, benötigen einen entsprechenden Ausweis (Lizenz). Dieser wird entweder vom BAZL ausgestellt oder muss vom BAZL anerkannt sein.

Bedingung für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL

Für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Anstellung in einem vom BAZL zugelassenen Wartungsbetrieb Bedingung.


Es existieren zwei Arten von Lizenzen:

  • EASA Part-66 Lizenz: Die meisten Ausweise für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal werden gestützt auf Anhang 3 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2014 (EASA Part-66) ausgestellt. Ein entsprechender Ausweis berechtigt Inhaber, bestimmte Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen durchzuführen und zu bescheinigen.
  • Nationale Lizenz: In Bereichen, die von den EU-Verordnungen ausgenommen sind oder noch nicht durch die EU geregelt wurden, existieren nationale Ausweise (z.B. Instandhaltung von Segelflugzeugen mit oder ohne Motorisierung, von Ballonen und Luftschiffen oder Komponenten). Diese basieren auf der Verordnung über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (VLIp; SR 748.127.2).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Aircraft Maintenance Licence
3003 Bern
Schweiz

aml@bazl.admin.ch

Beat Kurmann
Tel: +41 58 465 03 44

beat.kurmann@bazl.admin.ch

Gian-Andri Zanotta
Tel: +41 58 465 03 94

gian-andri.zanotta@bazl.admin.ch

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