Amtsstrategie 2024–27

Passagiere am Flughafen
© Matthias Michel

Vision

«Die Schweiz ist eine führende Luftfahrtnation.»
Das Ziel: Die Schweiz nimmt in der Zivilluftfahrt international eine führende Rolle ein, dies in der Forschung und Entwicklung von innovativen Technologien. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und die internationale Anbindung der Schweiz ist die Luftfahrt unver-zichtbar.

Mission

«Wir schaffen die Grundlage für eine sichere, effiziente und nachhaltige Zivilluftfahrt. Wir stellen die Anbindung der Schweiz an Europa und die Welt sicher. Wir fördern Innovation und regulie-ren im Dialog. Wir betreiben die Zulassung und Aufsicht in der Industrie koordiniert und risiko-basiert.»

Strategie

Die Strategie des BAZL beschreibt, wie das Amt die Vision erreicht und die Mission umsetzt. Sie orientiert sich an den Zielen der Organisationsverordnung für das UVEK (hoher Sicher-heitsstandard; attraktives, bedarfsgerechtes Angebot; langfristige, aktive Rolle der Schweiz im internationalen Luftverkehr) sowie an den aktuellen Legislaturzielen 2023–27 des Bundesrats: Wohlstand, Digitalisierung, Sicherheit, Klima. Die Strategie richtet sich nach den zwei Leis-tungsgruppen Luftfahrtentwicklung und -sicherheit und umfasst den dazugehörigen Grundauf-trag und die Prioritäten 2024–27.

Luftfahrtentwicklung

Grundauftrag

Die Zivilluftfahrt ist für den Standort Schweiz von grosser Bedeutung. Sie stellt die Anbindung der Schweiz an Europa und die Welt sicher. Durch die Gewährleistung bestmöglicher rechtlicher, finanzieller und raumplanerischer Rahmenbedingungen trägt das BAZL dazu bei, dass die Schweiz auch im internationalen Luftverkehr eine aktive Rolle spielt und an die europäischen und weltweiten Zentren adäquat angebunden ist. Das BAZL setzt sich für einen internationalen Marktzugang hiesiger Produkte und Dienstleistungen ein, indem es Mitspracherechte auf Stufe ICAO und EU wahrnimmt. Es integriert neue Technologien in den bestehenden Luftraum und reguliert diese wo notwendig. Zudem setzt das BAZL die vom Parlament beschlossenen Massnahmen um, die notwendig sind, um das Nettonull-Ziel CO2 bis 2050 zu erreichen. Das BAZL setzt die Rechte von Passagieren durch.

Prioritäten 2024–27

Aktualisierung der luftfahrtpolitischen Leitlinien: Die Schweiz verfügt über gute politische Rahmenbedingungen für die Zivilluftfahrt. Diese sollen erhalten und im Rahmen eines neuen luftfahrtpolitischen Berichts (Lupo) festgehalten werden.

Defossilisierung der Luftfahrt: Das Nettonull-Ziel für CO2 bis 2050 ist gesetzlich verankert. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Erreichen des Nettonull-Ziels effizient, glaubwürdig und international koordiniert ermöglichen.

Erhalt und Ausbau der Beziehungen Schweiz-EU im Luftfahrtbereich: Das bilaterale Luftverkehrsabkommen sichert der Schweiz die optimale Anbindung an die EU-Mitgliedstaaten zu. Die Schweiz verfügt über weitgehende Mitwirkungsrechte bei der Ausgestaltung von europäischem Luftrecht.

Erhalt und Optimierung der aviatischen Infrastrukturen: Die Landesflughäfen sind als nationale Infrastrukturen zentral für die internationale Anbindung der Schweiz. Das Ziel: Ihre Funktion und die Kapazitäten sind langfristig gesichert, die negativen Umweltauswirkungen werden reduziert und die Sicherheit ist gewährleistet. In der Sachplanung der aviatischen Infrastrukturen ist bis 2027 für jede Flugplatzanlage ein Objektblatt verabschiedet.

Finanzierung Luftfahrtsystem Schweiz: Das BAZL wirkt darauf hin, dass sich die Schweizer Zivilluftfahrt möglichst selbst finanziert und Fördermittel effizient und effektiv eingesetzt werden.

Integration der unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) mit U-Space: Das BAZL schafft für die unbemannte Luftfahrt in der Schweiz Rahmenbedingungen, die eine Kommerzialisierung, Skalierung sowie den Export neuster Technologien erlauben. Das BAZL fördert eine moderne Infrastruktur im Luftraum, um das Sicherheitsniveau bei zunehmender Integration von Drohnen hochzuhalten.

Vertretung der Schweiz im ICAO-Rat: Die Schweiz wirkt in der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt ICAO über die ABIS-Rotationsgruppe mit. Sie kandidiert 2025 für einen Sitz im ICAO-Rat. Die Schweiz nutzt den Sitz im ICAO-Rat, um luftfahrtpolitische Ziele der ABIS-Gruppe zu erreichen. 

Luftfahrtsicherheit

Grundauftrag

Um einen Beitrag für einen im europäischen Vergleich hohen Sicherheitsstandard in der Schweizer Zivilluftfahrt zu leisten, bewilligt und beaufsichtigt das BAZL Infrastrukturanlagen, Flugsicherungs- und Luftfahrtunternehmen sowie Luftfahrtpersonal und -material. Massgebende Richtschnur bildet dabei die Einhaltung von nationalen und internationalen Normen unter Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes. Der Bereich Luftfahrtsicherheit sorgt für die technischen und operationellen Voraussetzungen zur Förderung von innovativen An- und Abflugverfahren sowie für eine angemessene Ausbildung des Luftfahrtpersonals.

Prioritäten 2024–27

Einhaltung der Sicherheitsziele in der Schweizer Zivilluftfahrt: Das BAZL stellt sicher, dass die Schweizer Zivilluftfahrt die Sicherheitsziele erreicht und einhält. Die Steuerung der Aufsichtsaktivitäten orientiert sich an der Leistungsfähigkeit und dem Risikoprofil der beaufsichtigten Organisationen.

Integration der Informationssicherheit in die Aufsicht: Die neuen rechtlichen Anforderungen sind in der Industrie und im BAZL umgesetzt. Auf Vorfälle wird angemessen reagiert, um den Normalzustand möglichst schnell wiederherzustellen; es entstehen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Luftfahrt.

Reduktion gefährlicher Annäherungen im Luftraum: Gefährliche Annäherungen von Luftraumteilnehmenden verschiedener Kategorien sollen deutlich reduziert werden. Dies wird über die Neugestaltung von Lufträumen und den Einsatz von Technologien erreicht. Die Sicherheitsziele und die Massnahmen dazu orientieren sich an nationalen und internationalen Grundlagen sowie am Grundsatz der Best Practice.

Stärkung des Sicherheitsniveaus an Landesflughäfen: Die Bevölkerung, Passagiere und Mitarbeitenden der Luftfahrtindustrie sollen geschützt sein. Dies wird über ein hohes Sicherheitsniveau der beteiligten Organisationen erreicht. Die Sicherheitsziele und die Massnahmen dazu orientieren sich an nationalen und internationalen Grundlagen sowie am Grundsatz der Best Practice.
 

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