Wohngebiete nach Aussenlandeverordnung


  • Datentyp: Vektor
  • Räumliche Ausdehnung: Schweiz
  • Aktualisierungszyklus: Jährlich
  • Bereitgestellt von: BAZL/ARE

Die in der Verordnung über die Aussenlandeverordnung (AuLaV) definierten Wohngebiete bezeichnen ein Siedlungsgebiet oder eine Gruppe von mindestens zehn bewohnten Gebäuden, einschließlich des Grundstücks in einem Umkreis von 100 m. Landungen in Wohngebieten sind für den Personenverkehr zu touristischen oder sportlichen Zwecken, für nicht gewerbliche Flüge und für Ausbildungsflüge verboten. Aussenlandungen zu Arbeitszwecken in Wohngebieten müssen im Voraus mit der nach kantonalem Recht zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Der Datensatz «Siedlung» des ARE bildet die Grundlage für die Ermittlung und Darstellung der «Wohngebiete».

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Letzte Änderung 18.08.2025

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https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/geoinformation_statistik/geoinformation/geofachdaten/wohngebiete-aulav.html