Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Um die Normen und deren Anwendungen in der Luftfahrt zu vereinheitlichen, gründete die EU die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). Diese Agentur, an welcher die Schweiz seit 1. Dezember 2006 teilnimmt, übernahm schrittweise die Aufgaben der Joint Aviation Authorities (JAA).

Die EASA soll nicht nur einen einheitlichen und hohen Sicherheitsstandard in der europäischen Zivilluftfahrt garantieren, sondern auch die Harmonisierung technischer Standards zum Schutz der Umwelt anstreben und einen echten Binnenmarkt für Produkte und Dienstleistungen innerhalb der Luftfahrt schaffen. Die EASA löste etappenweise die JAA ab, ein freiwilliger Zusammenschluss von über 40 Luftfahrtbehörden, darunter auch die Schweiz. Seit den 90-er Jahren haben die JAA in den Bereichen Flugtechnik, Flugoperation und Pilotenausbildung eine weit reichende Harmonisierung der Normen und Standards innerhalb Europas erreicht. Die JAA haben am 30. Juni 2009 aufgehört zu existieren. Einzig im Bereich Ausbildung bleiben die JAA als JAA-TO erhalten.

Die EASA, die ihren Sitz in Köln hat, nimmt seit September 2003 Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Zulassung von Luftfahrterzeugen(Flugzeuge, Triebwerke, Fluginstrumente usw.) und dem Erhalt der Lufttüchtigkeit (Unterhalt) von Luftfahrzeugen wahr. Nach der Auflösung der JAA erhielt die EASA zusätzlich die Zuständigkeit in den Bereichen Flugoperationen und Lizenzierung des fliegerischen Personals. Anschliessend wurde die Aufsichts- und Regulatorkompetenzen über Flughäfen und die Flugsicherung ebenfalls der EASA übertragen. Alle diese Zuständigkeiten lagen bisher bei den nationalen Luftfahrtbehörden. Diese werden aber wegen der EASA nicht einfach überflüssig. Die Agentur hat wohl von den Behörden Kompetenzen übernommen, die Durchführung der einzelnen Aufgaben jedoch mangels ausreichender personeller Ressourcen vorerst an die Länder zurückdelegiert. Diese Lösung gilt nebst den 27 Mitgliedsländern auch für Drittstaaten, die sich für eine Mitwirkung an der EASA entschieden haben. Die Schweiz nimmt auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EG seit dem 1. Dezember 2006 an der EASA teil. Durch die Tatsache, dass das Regelwerk der EASA jenem der JAA ähnlich sieht, entsprach die Schweizer Industrie in weiten Teilen den Vorgaben der Agentur.

Mit der aktiven Teilnahme an der EASA bleibt die Anbindung und Anerkennung der schweizerischen Luftfahrtindustrie innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleistet. Die Schweiz hat einen Sitz im Verwaltungsrat der Agentur, allerdings ohne formelles Stimmrecht. Schweizer Fachleute steht die Mitwirkung in Arbeitsgruppen offen, in denen die Weiterentwicklung der Normen und Regeln diskutiert werden. Mit der Teilnahme an der EASA besteht für die Schweiz die Verpflichtung, nicht nur die bestehenden, sondern auch künftige neue Regelungen der EASA zu übernehmen.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/rechtliche-grundlagen/internationales/europaeische-agentur-fuer-flugsicherheit--easa-.html