5G Interferenz mit Radiohöhenmessern

FOCA SAND 2021-004

Anlass

Es besteht die Möglichkeit, dass 5G Signale die Radiohöhenmesser in Flugzeugen und Helikoptern negativ beeinflussen.

Zweck

Ziel und Zweck dieses SAND ist es, interessierte Personen und Betriebe der Zivilluftfahrt auf mögliche Störungen der Radiohöhenmesser durch 5G Signale aufmerksam zu machen.

Betreibern von komplexen Flugzeugen oder Helikoptern wird vorsorglich nahegelegt, operationelle Massnahmen zu definieren, wie im Falle einer Störung vorzugehen ist.

Zudem soll der SAND dazu motivieren, Zwischenfälle der Aufsichtsbehörde zu melden und die 5G Thematik explizit in das Occurrence Reporting miteinzubeziehen.

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Quelle: 5G-Anbieter.info

Hintergrund

Mit der Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5G wurden neue Frequenzbereiche freigegeben, die nahe an jenem Frequenzbereich liegen, der von Radiohöhenmessern in Flugzeugen und Helikoptern genutzt wird. Ein Bericht des Steering Committee SC-239 von RTCA stellt fest, dass eine negative Beeinflussung der Radiohöhenmesser durch 5G nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Bericht untersucht den in den USA verwendeten Frequenzbereich von 3.75 GHz bis 3.98 GHz. In Europa ist für 5G ein Frequenzbereich von 3.4 GHz bis 3.8 GHz vorgesehen, wodurch sich ein etwas grösserer Abstand zum Frequenzbereich von Radiohöhenmessern ergibt. Airbus veröffentlichte die untenstehende Grafik mit aktuellen und geplanten 5G Frequenzbändern in verschiedenen Regionen der Welt. International operierende Besatzungen wird empfohlen diese Grafik zu konsultieren.

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Quelle: Airbus S.A.S

Ein weiterer Bericht des European Communication Committee (ECC PT 1) ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich ab November 2024 Auskunft darüber geben, ob auch in Europa mit negativen Effekten zu rechnen ist.

Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Filter derzeit verwendeter Radiohöhenmesser nicht sehr selektiv sind. Eine negative Beeinflussung könnte sich durch eine inkorrekte Höhenanzeige oder durch einen Totalausfall des Radiohöhenmessers bemerkbar machen.

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Quelle: RTCA Inc.

Allen Betreibern von Luftfahrzeugen, bei denen die korrekte Funktion des Radiohöhenmessers essentiell ist, wird vorsorglich nahegelegt, operationelle Massnahmen zu definieren, wie im Falle einer unerwarteten Störung sämtlicher Radiohöhenmesser vorgegangen werden muss. Insbesondere bei komplexen Flugzeugen ist der Einfluss des Radiohöhenmessers nicht immer offensichtlich.

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Quelle: Airbus S.A.S

Es ist nicht zuletzt auch die Absicht dieses SAND, Piloten, ATC Controller und technisches Personal dazu zu animieren, bei Fehlermeldungen, die den Radiohöhenmesser betreffen, auch die Möglichkeit einer 5G-Beeinflussung mit einzubeziehen. Wenn bei einem Zwischenfall ein Zusammenhang mit 5G mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, so soll dies in der entsprechenden Meldung vermerkt werden. Wird stattdessen bei einem Zwischenfall ein Zusammenhang mit 5G vermutet, so sollen relevante Informationen in der entsprechenden Meldung vermerkt werden. Dies können z.B. Angaben zum Standort der 5G Sendeanlage sein.

Vorfallmeldung über das Meldeportal der EASA: aviationreporting.eu

Empfehlung

In Zusammenarbeit mit der französischen und amerikanischen Luftfahrt Aufsichtsbehörde DGAC / FAA warnt das BAZL, ATS Providers und Operators vor potentiellen Störungen der Radiohöhenmessern durch 5G Emissionen und empfiehlt folgende Massnahmen:

  1. Operators should remind passengers and flight crews that all electronic devices should be carried in the cabin, on their person or in luggage. If these were placed in checked baggage, they should be turned off and protected from accidental activation.
  2. If 5G-compatible portable electronic devices (telephones, tablets, modems, etc.) are carried in the cabin or cockpit, they should be set so that they do not transmit on cellular networks (e.g. airplane mode) or switched off.
  3. For essential communications, e.g. during emergency medical service operations (EMS), crews should only use 3G or 4G communication devices.
  4. Operators and pilots who experience radio altimeter anomalies should notify air traffic controllers as soon as practical. Reports should include as much detail as possible and include information to describe radio altimeter anomalies In addition to the notification provisions to the authority under Regulation (EU) 376/2014, it is imperative that the air traffic service provider in contact with the aircraft is informed of the disturbance to the radio altimeter. The latter will then trigger the appropriate operational actions.
  5. Air Traffic Service Providers are encouraged to inform their controllers or AFIS staff of the possibility of jamming reported by crews, and to promptly report to aviationreporting.eu any repetitive reports of potential jamming. In addition, they are invited to inform the aerodrome operator if the interference was related to the proximity of a 5G antenna.
  6. Operators should seek information from the manufacturers of the aircraft and the radio altimeter on possible effects of harmful interference due to wireless broadband deployment in the 3400-3800 MHz band and possible pilot interventions.
  7. Operators should ensure their pilots are aware of the potential degradation of the radio altimeter capabilities and any means to compensate for in-flight radio altimeter anomalies. Consider both erroneous altimeter readings and loss of altimeter function.
  8. Operators should ensure their pilots are aware of the potential degradation to the capabilities of safety systems and other equipment dependent upon radio altimeters and any means to compensate for resulting anomalies. Consider both the loss of function of the safety systems and other dependent systems and the manners in which they may malfunction.
  9. Operators should consider the potential loss of pilot trust in dependent aircraft safety systems in the assessment of existing and the development of new crew procedures.  

FAA AD 2023-10-02

Die amerikanischen Luftfahrt Aufsichtsbehörde FAA hat eine neue Airworthiness Directives (AD) veröffentlicht, welche die bisherigen AD’s zum Thema 5G ersetzten.

Es werden keine NOTAM’s mehr veröffentlicht für Flugplätze mit 5G Sendern, vielmehr geht das FAA davon aus, dass im Ganzen U.S. Luftraum mit 5G C-Band (3.7 bis 3.98GHz) Interferenzen gerechnet werden muss.

Das neue AD unterscheidet zwischen «radio altimeter tolerant airplane» welche tolerant gegenüber 5G Sendern sind und keine Einschränkungen mehr haben, und «non-radio altimeter tolerant airplanes» welche nach wie vor eine Einschränkung im Airplane Flight Manual aufweisen müssen.

AD 2023-10-02

Als «radio altimeter tolerant airplane» gelten Luftfahrzeuge welche nachweislich die Toleranzen der folgenden beiden Graphen erfüllen.

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EASA

EASA SIB 2021-16

Die Europäische Luftaufsichtsbehörde, EASA, hat entschieden, die FAA AD’s nicht zu übernehmen.
Sie hat aber ein SIB 2021-16 veröffentlicht und dieses im Juni 2023 aufdatiert: EASA Safety Publications Tool (europa.eu)

Die EASA empfiehlt Luftfahrzeugbetreibern folgendes:

  • Pay particular attention to any information promulgated by U.S.A (e.g. through ADs, NOTAMs, AIPs, Domestic Notices) prohibiting certain instrument approach procedures depending on aircraft radio altimeter configuration. Such prohibitions might significantly affect the approach and landing capability and can be issued without prior notice.

Aktuelle Situation in der Schweiz

Eine Analyse des BAKOM hat ergeben, dass die besonders schützenswerten Bereiche unmittelbar vor den Aufsetzzonen der Pisten 14 und 16 in Zürich-Kloten, sowie der Piste 22 in Genf, keine 5G Signalstärken aufweisen, die eine Störung der Radio Höhenmesser verursachen könnten.

Die Mobilfunkbetreiber melden vorgängig dem BAKOM Änderungen ihrer 5G Infrastruktur innerhalb eines 3 km Radius um die kritischen Zonen, damit die Analyse wiederholt werden kann.

Die Situation ist somit in der Schweiz unter Kontrolle. Ein Bericht des ECC über die Situation in Europa wird im Herbst 2024 erwartet.

Weiterführende Links

Fachkontakt
Letzte Änderung 11.10.2023

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sicherheits- und Risikomanagement (SRM)

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