Cabin interior - Unsachgemässe Sattlerarbeiten

FOCA SAND 2020-002

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Bild 1: Beispiel einer unsachgemässen Befestigung von Überzugmaterial mit Bostich-Klammern. Fehlende Etikette

Dem BAZL wurden unterschiedliche Berichte zu Sattlerarbeiten zugestellt, welche unsachgemäss oder mit ungenügender Qualität ausgeführt worden sind. Oft fehlt die vollständige Dokumentation/Nachweise der ausgeführten Arbeiten. Mit dem vorliegenden SAND möchte das BAZL auf diese Problematik hinweisen. Seit der Publikation der Zulassungs-Spezifikation für Standard-Änderungen und -Reparaturen (CS-STAN) und CS-STAN Revision 3 (ED Decision 2019/010/R) ist die regulatorische Belastung für die General Aviation verringert worden. Im Gegensatz zu den früher benötigten DOA-Genehmigungen sind mit CS-STAN einfache Änderungen und Reparaturen nun möglich, ohne dass ein DOA Betrieb involviert werden muss.

Anwendung

Unter anderem sind die entsprechenden Sattlerarbeiten in den jeweiligen Standard Changes/Repairs von Teil B & C der CS-STAN beschrieben.

Alle Vorgaben aus den einzelnen Standard-Änderungen (SC/Standard Change) und/oder Standard-Reparaturen (SR/Standard Repair) sind in jedem Falle einzuhalten (Zweck, Anwendbarkeit, empfohlene Methoden, Techniken und Praktiken, Limitationen, Handbücher sowie das «Release to Service»).

Nachweise über die verwendeten/eingebauten Produkte, Materialien und die entsprechend genehmigten Daten (Manuals, IPC, SRM, Wiring Diagram, Zeichnungen, Test Zertifikate usw) müssen auf dem EASA Form 123 ersichtlich sein.

Unterteilung des CS-STAN (Teil A, B und C) und EASA Form 123

Im Teil A des CS-STAN wird auf die allgemein gültigen Themen sowie auf Limitationen der Anwendung von CS-STAN eingegangen. Ausserdem wird auf die Dokumentation hingewiesen, die für das «Release to Service» des Luftfahrzeuges vorhanden sein oder erstellt werden muss. Ein EASA Form 123 muss für ein SC oder SR ausgefüllt werden. Dieses wird in den meisten Fällen durch einen zugelassenen Instandhaltungsbetrieb (Part-145, Part-CAO, Part-M/Subpart-F) oder durch unabhängiges freigabeberechtigtes Personal oder, wo erlaubt, durch den Pilot-Owner ausgestellt. Ein detaillierter Beschrieb zur Handhabung des EASA Form 123 liefert das AMC.M.A.801 aus dem Part-M und AMC1 ML.A.801 aus dem Part-ML (ED Decision 2020/002/R).

Im Teil B der CS-STAN Publikation sind Standard-Änderungen (SC) beschrieben.

Standard-Reparaturen (SR) sind im Teil C der CS-STAN Publikation beschrieben.

Einfluss auf die Halter/CAMO

Als Halter oder CAMO sind Sie verpflichtet, nur Änderungen zu akzeptieren, die entweder gemäss CS-STAN ausgeführt und auf dem EASA Form 123 entsprechend dokumentiert wurden oder mit dem DOA-Approval zugelassen sind.

Nach der Durchführung der Änderungen am Luftfahrzeug müssen Sie die Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit im Instandhaltungsprogram ergänzen oder anpassen. Der Inhalt muss entweder mit dem EASA Form 123 oder mit den genehmigten Unterlagen der DOA übereinstimmen. Da die Liste der Änderungen des Luftfahrzeuges eine Referenz zur EASA Form 123 respektive zur DOA Dokumentation zu enthalten hat, muss diese jeweils nach einer Änderung ergänzt werden.

Einfluss auf die Instandhaltungsbetriebe

Als Instandhaltungsbetrieb oder als unabhängiges freigabeberechtigtes Personal oder als Pilot-Owner übernehmen Sie die Verantwortung für die korrekte Ausführung der auf dem EASA Form 123 referenzierten Änderung / Reparatur. Selbstverständlich werden dabei die gültigen Vorgaben aus dem Part-M respektive Part-ML für «Light Aircraft» eingehalten.

Die Instandhaltungsbetriebe müssen im MOE Kapitel 2.12, im MOM Kapitel 4.9 respektive im CAE Kapitel C.5 die Anwendung von CS–STAN entsprechend beschreiben.

Beispiel Nachweise

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Bild 2: Beispiel für einen fertiggestellten Teppich mit korrekter Etikette.

Weitere benötigte Nachweise sind:

  • Zeichnungen mit Referenz-Nummern
  • Materialnachweise (Teppich, Garn, Klebstoff, etc.)
  • Entsprechende Flamability Tests

Bemerkung

Dieser Beschrieb gilt sinngemäss auch für «Nicht EASA Luftfahrzeuge», hierfür muss dann jedoch die FOCA Form 123 verwendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an den ihnen zugewiesenen BAZL- Inspektor.

Fachkontakt
Letzte Änderung 17.08.2022

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Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Abteilung Sicherheit Flugtechnik

Sektion Technische Organisationen (STOZ)

Ronald Meier

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