Das Bundesamt für Zivilluftfhart veröffentlicht Angaben über nicht zugelassene Flugzeugteile. Als «Unapproved Parts» (UPN) werden im Luftfahrtbereich Flugzeugteile, Komponenten, Roh- und Verbrauchmaterialien bezeichnet, welche nicht nach den zu beachtenden Vorschriften und internationalen Normen hergestellt, gewartet, abgeändert oder mit gefälschten Bescheinigungen versehen worden sind.
Ausländische UPN können, soweit sie dem BAZL bekannt sind, durch die nebenstehenden Links zu den entsprechenden Aufsichtsbehörden aufgerufen werden. UPN die dem BAZL nur in gedruckter Form vorliegen, werden unter Ausländische UPN in elektronischer Form zum Download bereitgestellt.
Wenn eine Meldung erfolgt ist, sind die in den Betriebshandbüchern festgelegten Verfahren konsequent anzuwenden. Sie stellen sicher, dass nicht zugelassenes Material ermittelt und aus Lagerbeständen und Luftfahrzeugen entfernt wird.
Bisher vom BAZL publizierte "Unapproved Parts Notifications"
"Unapproved Parts Notifications" EASA and FAA
AmSafe Inc. restraint systems, subassemblies and articles (part number list provided in separate document)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheits- und Risikomanagement (SRM)
3003 Bern
Schweiz