Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien». Damit Drohnen sicher für alle Teilnehmer im Luftraum operiert werden können, gelten für Drohnenpiloten unter anderem folgende Grundlagen und Regeln:
Ich fliege meine Drohne sicher:
Daher kenne ich die Gesetze und halte mich daran.
Massgeblich für die Schweiz ist die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK 748.941. Drohnen gehören wie Modellflugzeuge in die Kategorie Unbemannte Luftfahrzeuge.
Beherrsche ich meine Drohne sicher
Drohnen gaukeln eine vollautomatische Steuerung vor. Bin ich aber auch in der Lage, meine Drohne bei einem Ausfall der Automatik sicher von Hand zu steuern und zu landen?Ist mir bewusst, dass tiefe Temperaturen und starker Wind das Flugverhalten meiner Drohne beeinflussen? Mache ich jeweils einen kurzen Check der Drohne, vor allem der Rotoren, bevor ich sie in Betrieb nehme?
Kläre ich mittels DABS (Daily airspace Bulletin) und mit lokalen Behörden ab, ob es Flugeinschränkungen gibt
Das DABS ist eine offizielle Luftfahrtpublikation der Schweiz und liefert auf Abfrage die aktuellen Informationen zum Luftraumstatus zu Handen der VFR Fliegerei entsprechend den NOTAM Publikationen. NOTAM, die das gesamte Schweizerische Hoheitsgebiet oder mehrere Teile davon betreffen wie z.B. MIL Nachtflüge werden nur im Textteil des DABS auf der Rückseite aufgeführt.
Weiche ich anderen Luftfahrzeugen rechtzeitig aus
Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «seeandavoid». Da der Pilot eines Luftfahrzeuges kaum eine Chance hat, eine kleine Drohne frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung, rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten.
Ohne Bewilligung fliege ich nicht:
Näher als 5 km rund um Flugplätze und Heliports
Im Umkreis von 5km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne über 0,5 kg vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide.
Über 150 m Grund in Kontrollzonen
Flughäfen und Flugplätze, die von der Flugsicherung kontrolliert werden, verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, die auf der Drohnenkarte blau eingezeichnet ist. Diese Zonen dienen dem Schutz von startenden und landenden Flugzeugen.
In Kontrollzonen darf mit Drohnen über 0,5 kg ohne Bewilligung durch Skyguide nur bis zu einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.
Ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne
Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann,
so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte, dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.