Das BAZL stellt fest, dass Aussenmontagen von Leichtkameras (Actioncams) an Luftfahrzeugen eine sichtbare Verbreitung finden. Beispielsweise hatte der Instandhaltungsbetrieb (145-Betrieb) einer Motorfluggruppe in der Schweiz an einem seiner Flugzeuge des Musters DA40 NG auf der Oberseite des linken Flügelrandbogens und auf der Unterseite des linken Höhenflossenrandbogens je eine Halterung für eine Leichtkamera installiert. Hierfür schrieb die Motorfluggruppe zudem ein «Supplement to the airplane flight manual».
FOCA SAND 2023-001
Einleitung
Sicherheitsbedenken
Es bestehen Sicherheitsbedenken betreffend die Installation von derartigen Kameras an Bauteilen von Luftfahrzeugen. Diese Bedenken hat das BAZL bereits 2012 im FOCA SAND-2012-003 festgehalten: «Das BAZL weist darauf hin, dass das Anbringen von Kameraausrüstungen oder Halterungen das Betriebsverhalten, die Aerodynamik oder das Schwingungsverhalten des Luftfahrzeugs negativ beeinflussen kann. Dies kann die Besatzung oder Dritte gefährden».
Vorgaben zur Installation einer Leichtkamera
In der CS-STAN der EASA, Unterabschnitt B, CS-SC403a, sind die Bestimmungen für die Installation von Leichtkameras beschrieben. Diese gelten nur für ELA2 Luftfahrzeuge.
In der CS-SC403a wird auf die CAA UK CAP 136912 verwiesen, die anzuwenden ist: «CAA UK CAP 136912, Policy and Guidance on mounting cameras on aircraft, Appendix A, except for the maximum mass limit. The referenced licensed aircraft engineer (LAE) is to be substituted by the person releasing the aircraft to service i.a.w. AMC M.A.801.»
Im Appendix A findet sich eine Checkliste für den LAE mit folgender Vorgabe: «The installation must be inspected by an LAE who will review the camera installation against the points below and complete and sign the sections below to confirm that the installation is satisfactory».
Schlussfolgerungen
Für die Installation einer Leichtkamera muss der LAE die Checkliste im Appendix A der CAA UK CAP 136912 verwenden. Einzelne Punkte dieser Checkliste sind nicht nur administrativer Art, sondern betreffen die Beurteilung von statischen Festigkeitsaspekten.
Es ist hervorzuheben, dass bei ungünstiger Platzierung der Leichtkamera, beispielsweise am Randbogen eines Höhenleitwerks, Schwingungsbelastungen auftreten können, die zu einem Strukturversagen führen können und daher einer weitergehenden technischen Beurteilung bedürfen.
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Letzte Änderung 11.05.2023