Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über die Kollision der Flugzeuge Ikarus C 42 B, D-MSON und D-MUHH, vom 23. August 2015 über der Ortschaft Dittingen (BL) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2331 u. a. die Sicherheitsempfehlung SE Nr. 539 ausgesprochen.
Bearbeitungsstatus | geschlossen |
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SUST Beurteilung | |
Umsetzungsstand | umgesetzt |
BAZL Haltung | |
Sicherheitsdefizit | einverstanden |
Sicherheitsempfehlung | einverstanden |
Fortsetzende Stellungnahme | - |
Beurteilung von Gefahren und die Bewertung der Risiken für Dritte bei öffentlichen Flugvorführungen
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die Beurteilung von Gefahren und die Bewertung der Risiken für Dritte bei öffentlichen Flugvorführungen sicherstellen sowie beim Veranstalter vorzukehrende Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit einfordern.
Schutz von Dritten bei öffentlichen Flugveranstaltungen
Anlässlich einer öffentlichen Flugvorführung kollidierten zwei Ultraleichtflugzeuge einer Dreierformation nordöstlich des Flugfeldes Dittingen (LSPD).
Die Sicherheit von Dritten ist in der Richtlinie Flugveranstaltungsauflagen (FVA) des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Zweckartikel aufgeführt. In der zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen Fassung der Richtlinie gab es keine Hinweise auf eine durchzuführende Risikobewertung oder Anhaltspunkte über vorzukehrende Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Dritten ausserhalb des Vorführungsgeländes.
Umsetzung und Haltung BAZL
Mit Schreiben vom 15. November 2023 teilt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL mit, dass sie die SE Nr. 539 als "umgesetzt" beurteilt.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach dem Unfall in Dittingen die Erarbeitung einer Risikobeurteilung (risk assessment) für alle Organisatoren von Flugveranstaltungen in der Schweiz eingeführt und stellt dazu eine Vorlage zur Verfügung. Die Organisatoren müssen die Gefahren ihrer Veranstaltung systematisch identifizieren, das Risiko beurteilen und Risikominderungsmassnahmen (Mitigationen) umsetzen und dokumentieren. Mindestens eine Gefahrenbeurteilung hat das Thema „Drittrisiken wie besiedelte Gebiete, Strassen und Eisenbahnen“ zu beinhalten.
Diese Aussage, welche im Kapitel 4.3 «seit dem Unfall getroffene Massnahmen» im Schlussbericht Nr. 2331 über die Kollision der beiden Flugzeuge D-MSON und D-MUHH bereits korrekt wiedergegeben wird, ist aus der Sicht des BAZL nach wie vor gültig. Die bestehenden und regelmässig angepassten Flugveranstaltungsauflagen haben zum Zweck, einen sicheren und ordnungsgemässen Ablauf von öffentlichen Flugveranstaltungen zu gewährleisten sowie die Sicherheit von Zuschauern und von Dritten sicherzustellen (Richtlinie Flugveranstaltungsauflagen FVA vom 1.7.2020). Die Zuschauerbereiche werden bei Flugveranstaltungen u.a. durch definierte Minimalabstände (Piste zu den Zuschauern und Vorführachse zu den Zuschauern) geschützt. Diese Abstände (Minimalanforderungen in der BAZL-Richtlinie) sind europaweit und international harmonisiert und wurden in den letzten Jahren regelmässig überprüft.
Auszug aus den Flugveranstaltungsauflagen:
At any public event there are hazards that may causeharm to people. It is necessary to identify these hazards and the related risks that may arise from themand minimize them if necessary. At least one risk concerning third parties not involved in the displayitself to be mentioned (populated areas, highways, roads, railways).
Die Unterlagen werden vom BAZL in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Kantonen, der Luftwaffe sowie allenfalls mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach standardisierten Kriterien überprüft. Bei einer positiven Gesamteinschätzung erteilt das BAZL die Bewilligung und setzt dabei diem aus Sicherheits- und Umweltgründen nötigen Bedingungen und Auflagen fest (Art. 89 LFV). Die Einhaltung dieser Auflagen wird regelmässig durch das BAZL direkt vor Ort überwacht und durchgesetzt.
Das BAZL wird auch weiterhin die anerkannten internationalen Standards und Lehren aus Vorfällen und Unfällen umsetzen, damit die hohe Sicherheit an Flugveranstaltungen in der Schweiz erhalten bleibt und die Massnahmen und Vorschriften auch bei wachsender Komplexität robust genug bleiben und Zuschauer sowie Dritte möglichst geringen Risiken ausgesetzt sind.
Das BAZL erachtet die Sicherheitsempfehlung Nr. 539 hiermit als vollständig umgesetzt und abgeschlossen.
Letzte Änderung 22.01.2025