Erhebung und Berechnung

Im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen berechnet das BAZL jedes Jahr das Emissionsinventar der schweizerischen Zivilluftfahrt. Dabei wird das Total der während eines Jahres ausgestossenen Verbrennungsprodukte und Schadstoffe berechnet. Bei allen Verkehrsträgern, welche grenzüberschreitend eingesetzt werden, stellt sich die Frage nach der Abgrenzung: Bis wohin zählt beispielsweise eine grenzüberschreitende Bahn- oder Flugreise als „schweizerisch“? Im Falle des Luftverkehrs werden für die Abgrenzung zwei Methoden angewendet: Das Territorial- und das Absatzprinzip.

Das Territorialprinzip umfasst die Emissionen innerhalb des schweizerischen Territoriums. Dazu gehören auch die Emissionen aus Überflügen ohne Landung oder Start in der Schweiz. Dieses Prinzip liefert Daten, die bedeutsam für die eigene Luftreinhaltepolitik der Schweiz sind. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der grösste Teil der ausgewiesenen Emissionen von den Überflügen stammt und der von der Schweiz kontrollierte Luftraum über die Schweizer Grenze herausragt.

Das Absatzprinzip dagegen umfasst die Emissionen auf Grund der gesamten in der Schweiz getankten Treibstoffmenge. Dabei wird zwischen Inlandverkehr (alle Flüge von A nach B innerhalb der Schweiz) und Auslandverkehr (alle Flüge von der Schweiz nach einer ausländischen Destination) unterschieden. Die Berechnung nach dem Absatzprinzip ermöglicht Aussagen über globale klimarelevante Effekte und deren nationale Anteile. Weil den geringen Flugdistanzen über schweizerischem Territorium vergleichsweise grosse getankte Treibstoffmengen (besonders bei Langstreckenflügen) gegenüber stehen, ergibt die Anwendung des Absatzprinzips grössere Verbrauchswerte und damit auch grössere Emissionswerte als die Berechnung gemäss Territorialprinzip (Beispiel unten in Abbildung), Mit dem Absatzprinzip werden die gesamten Emissionen der Flüge vom Start bis zur Landung der Schweiz zugerechnet. Sofern jedes Land mit Flugverkehr die Emissionen nach dem Absatzprinzip erfasst, werden sämtliche Emissionen aller Flüge ohne Doppelzählung ausgewiesen.

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Territorialprinzip (links) und Absatzprinzip (rechts). Ausgezogene rote Linien stellen dar, welche Art Flüge für die Bestimmung der Emissionen berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/themen/umwelt/klima/emissionen_immissionen/emissionen-der-schweizerischen-zivilluftfahrt.html