Radiotelefonieprüfungen

Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen. Die erforderliche Berechtigung hängt vom Lizenztyp sowie von der vorgesehenen Verwendung der Lizenzen (VFR, IFR usw.) ab.

Neu:
https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/personal/flugausbildung/Piloten/radiotelefonie--und-sprachpruefungen--lp-.html