Förderprogramm Luftfahrt und Klima

Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Es enthält Neuerungen für die Luftfahrt wie die Einführung einer Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe und ein neues Förderprogramm Luftfahrt und Klima. Der Bundesrat hat diese durch die revidierte CO2-Verordnung konkretisiert. Mit dem Förderprogramm Luftfahrt und Klima baut die Schweiz die Förderung der Massnahmen zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses der Luftfahrt aus. Dies geschieht etwa über die Herstellung erneuerbarer Flugtreibstoffe.

Förderung von Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr

Damit die Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs reduziert werden können, sind in den kommendenJahren umfassende Investitionen in innovative Technologien gefordert. Im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes sind hierzu Fördermassnahmen vorgesehen, wobei das Parlament für deren Aufbau und Umsetzung zusätzlich zur bestehenden Förderung aus der Mineralölsteuer (bisherige Spezialfinanzierung Luftverkehr) neue Mittel aus anderen Quellen gesprochen hat. Konkret sollen dafür zweckgebundene Abgaben eingesetzt werden, namentlich gemäss Artikel 28g Absatz 8 CO2-Gesetz Erlöse aus Sanktionen bei Verletzung der Beimischpflicht sowie gemäss Artikel 37a CO2-Gesetz aus der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeuge unter dem Schweizer Emissionshandelssystem EHS. Mit Artikel 103b Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 (LFG) können zudem auch zweckgebundene Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr sowie allgemeine Bundesmittel eingesetzt werden. 

Die Förderung nach Artikel 103b LFG ist auf erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe fokussiert, welchen gemäss dem Bericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» des Bundesrats langfristig das grösste Potenzial zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zukommt, schliesst aber andere Massnahmen zur Reduktion der Klimawirkung der Luftfahrt nicht aus. Vorgesehen ist eine gemeinsame Umsetzung der drei Förderartikel mit dem neu geschaffenen «Förderprogramm Luftfahrt und Klima». Die Prozesse der bisherigen Spezialfinanzierung Luftverkehr zur Förderung von Umweltmassnahmen, welche nicht die Reduktion von Treibhausgasemissionen betreffen, bleiben unverändert bestehen.

Das BAZL strebt eine möglichst effiziente Gestaltung des Gesuchsprozesses zum Förderprogramm Luftfahrt und Klima an. Den ersten Schritt stellt eine Aufforderung zur Eingabe von Interessensbekundungen und Vorgesuchen dar (siehe Dokumente). Diese Aufforderung sieht zwei Möglichkeiten für Eingaben vor: Für Vorhaben, für die bereits in den nächsten Monaten ein konkretes Fördergesuch eingereicht werden soll, wird die Einreichung von Vorgesuchen erwartet. Die positive Beurteilung dieser Vorgesuche bildet die Voraussetzung für die Einreichung der eigentlichen Fördergesuche im Jahr 2025. Andererseits besteht bei Vorhaben, welche noch in einem Anfangsstadium stehen, die Möglichkeit, Projektideen einzureichen, um vom BAZL eine frühzeitige Rückmeldung über die Förderwürdigkeit zu erhalten.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 08.07.2025

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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Abteilung Luftfahrtentwicklung

Sektion Umwelt

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