Um was es geht
Ungewollter Zusammenstoss mit der Ausrüstung zur Bodenabfertigung – wie Gepäck-Förderband oder Passagiertreppe – oder einem Fahrzeug, unsachgemässe Manipulation etwa beim Öffnen der Frachtraumtüren und so weiter: Die Schäden bei der Bodenabfertigung geschehen ausschliesslich am stehenden Flugzeug. Der Schaden kann die Betriebssicherheit des Flugzeugs gefährden.
Ein Beispiel
Das Bodenpersonal nähert sich mit der Fluggastbrücke einem geparkten Flugzeug, um die Passagiere aussteigen zu lassen. Ein Fehler passiert. Die Fluggastbrücke kollidierte mit dem Flugzeug und beschädigt den Rumpf. Das Flugzeug muss gewartet werden, bevor es wieder fliegen kann.
Der Kommentar zu den Zahlen 2024
2024 gab es 59 Flugzeugbeschädigungen während der Bodenabfertigung auf Schweizer Flugplätzen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg von 21%. Die Anzahl der Vorfälle bleibt jedoch gering – sowohl als absolute Zahl, als auch im Verhältnis pro 10 000 Flugbewegungen: 0,51 im 2024, 0,43 2023. Von den gemeldeten Vorfällen betrafen 93% die kommerzielle Luftfahrt und nur 7% die Freizeitfliegerei. Dieser grosse Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Flugzeuge, die Bodenabfertigungsdienste benötigen, kommerziell betrieben werden.
Im kommerziellen Luftverkehr sind die engen Abstellplätze die Hauptursache für Vorfälle. Die kleinste Unaufmerksamkeit kann zu Schäden an den geparkten Flugzeugen führen. In den meisten Fällen (93%) traten die Schäden beim Beladen der Container oder während des Andockens der Fluggastbrücke oder -treppe auf. In der Freizeitfliegerei kommt es häufig zu Schäden, wenn das Flugzeug im Hangar bewegt wird.
95% aller gemeldeten Vorfälle betrafen kleinere Schäden wie Farbabplatzer oder Kratzer, die keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit des Flugbetriebs haben.
Letzte Änderung 14.05.2025