Das BAZL kann im Bereich Drohnen von externen Organisationen unterstützt werden. Nachfolgend wird erklärt, welche Funktion diese Stellen übernehmen und wie Organisationen zu einer solchen Stelle werden können.
Anerkannte Stellen
Damit Pilotinnen und Piloten nach einem EU Standardverfahren (STS-01, STS-02) fliegen können, benötigen sie theoretische und praktische Kenntnisse. Anerkannte Stellen sind Stellen, welche die praktische Schulung für eines oder beide EU-STS durchführen und bewerten.
Organisationen, die sich als anerkannte Stellen betätigen möchten, können das Formular beim BAZL einreichen (siehe unten). Mit dem Formular erklärt die Organisation, dass sie die Prüftätigkeit übernehmen möchte. Danach folgt eine Zulassung vom BAZL. Die anerkannten Stellen werden zudem vom BAZL auditiert. So wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Qualifizierte Stellen
Das BAZL kann gewisse Aufgaben, die bisher vom BAZL übernommen wurden, an qualifizierte Stellen ausserhalb des Amtes auslagern. Um die Aufgaben als qualifizierte Stelle zu erfüllen, benötigen Organisationen spezifische Luftfahrt- und Drohnenkenntnisse. In der Regel ist dies nur professionell aufgestellten Organisationen vorbehalten. Die spezifischen Anforderungen werden jeweils individuell mit dem BAZL besprochen.
Das BAZL nimmt derzeit keine Anträge für qualifizierte Stellen entgegen. Der Inhalt dieser Seite wird bei Bedarf aktualisiert.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 22.07.2025