Bewilligung nach SORA

Fällt ein Drohnenbetrieb weder in die Kategorie Standardszenario (STS) noch in die Kategorie Vordefinierte Risikobewertung (PDRA), ist vom Betreiber ein Antrag auf Betriebsgenehmigung unter Anwendung der SORA-Methode einzureichen. SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist eine Methode, um die Risiken eines Drohnenbetriebs zu bewerten und die notwendigen Minderungsmassnahmen zu bestimmen, um den Betrieb unter Kontrolle zu halten. Diese Seite erklärt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um einen Antrag zu stellen, eine Änderung oder Verlängerung einer erteilten Genehmigung zu beantragen.

Vorkenntnisse

Da die Antragsteller die Risikobewertung selbst durchführen), sind Kenntnisse der Luftfahrt und der üblichen Verfahren zur Überprüfung von sicherheitsrelevanten Systemen unerlässlich. Spezialisierte Unternehmen bieten solche Dienstleistungen an, um Antragsteller bei diesem Prozess zu unterstützen. Das BAZL gibt keine Empfehlung zu den Unternehmen ab.

Übergang von SORA 2.0 zu SORA 2.5

Mit der ED-Entscheidung 2025/018/R wurde die SORA-Version 2.5 eingeführt. Die Entscheidung 2019/021/R, mit der die SORA-Version 2.0 eingeführt wurde, wurde nicht aufgehoben, um es den UAS-Betreibern, die einen Antrag auf eine Betriebsbewilligung finalisieren, weiterhin zu ermöglichen, SORA 2.0 zu verwenden. In der Schweiz akzeptiert das BAZL noch während 6 Monaten, bis zum 30.03.2026, Anträge nach SORA 2.0.

Vom BAZL auf Basis von «SORA 2.0» ausgestellte Bewilligung für UAS bleiben bis zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Entscheidung 2025/018/R oder bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum gültig.

Das BAZL und die Betreiber werden während der 6-monatigen Übergangsfrist mit der Zusammenarbeit an den SORA-2.5-Anträgen beginnen, um die entsprechenden Leitfäden / Guidance Material zu aktualisieren bzw. vorzubereiten.

Eine neue Ebene der SORA-Bodenrisikokarte (Bevölkerungsdichte) gemäss SORA 2.5 wird im November 2025 veröffentlicht. Das SORA 2.5 AMC sieht weiterhin die Verwendung qualitativer Deskriptoren für die Bodenrisikobewertung vor, was auch Flexibilität bei den Bewertungswerkzeugen und -methoden belässt, während gleichzeitig die neue Reihe von Bodenrisikominderungen der SORA 2.5 eingeführt wird.

Für Anträge nach SORA 2.5 verwenden Sie bitte das neue Formular: FOCA-UAS-APP-SORA2.5-PART1 (DOCX, 155 kB, 29.09.2025).

Schritte zur Beantragung eine Bewilligung

Der SORA-Prozess folgt in der Regel einem iterativen Ansatz und erfolgt in Abstimmung mit dem BAZL. Die Dauer der Beurteilung hängt von der Komplexität des Projekts sowie von der Qualität der eingereichten Sicherheitsbeurteilung und Prozessdokumentation ab.

Kosten: Aufwandsabhängig (max. CHF 5’000 pro Bewilligung).

NEW SORA Phases DE

Schritt 1: Informieren Sie sich über die Vorschriften und Hilfsdokumente

Das BAZL hat ein Dokument mit dem Titel «Guidance Material» erstellt, das vor Einreichung eines Gesuchs unbedingt konsultiert werden muss: FOCA-UAS-GM-SORA (PDF, 6 MB, 22.07.2025).

Wir bitten Sie, die weiteren Dokumente unter den Rubriken «Links» und «Dokumente» weiter unten auf dieser Seite aufmerksam durchzulesen.

Schritt 2: Reichen Sie den Antrag mit dem Formular "Part 1" ein

Das BAZL prüft die Zulässigkeit des Gesuchs. Bei Bedarf kann ein 30-minütiger Austausch mit einem Experten des BAZL stattfinden. Das Formular muss im PDF-Format gesendet werden.

Schritt 3: Fahren Sie mit dem Formular "Part 2" fort

Nach der ersten Validierung des Antrags durch das BAZL wird der Antragsteller eingeladen, das «Part 2»-Formular (vom BAZL bereitgestellt) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einschliesslich einer Konformitätstabelle (vom BAZL bereitgestellt), einzureichen.

Schritt 4: Bewertung, Austausch und Bewilligung

Das BAZL prüft den gesamten Antrag. In den meisten Fällen findet ein mehrfacher Austausch zwischen dem BAZL und dem Antragsteller statt, bis der Antrag als akzeptabel gilt. Wird der Bewilligungsantrag gutgeheissen, stellt das BAZL eine Betriebsbewilligung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren aus. 

Änderung oder Verlängerung einer bereits bewilligten Drohnenoperation

Zur Meldung einer betrieblichen oder technischen Änderung eines bereits vom BAZL genehmigten Flugbetriebs oder zur Beantragung der Verlängerung einer auslaufenden Bewilligung ist das untenstehende Formular zu verwenden

Weiterführende Informationen


Letzte Änderung 29.09.2025

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