Standardszenarien (STS)

Die Standardszenarien richten sich an Betreiber, die Drohnenoperationen nach vordefinierten Bedingungen durchführen möchten. Wenn bestimmte technische und betriebliche Anforderungen eingehalten werden, kann der Betreiber seine Drohnen unkompliziert einsetzen. Derzeit sind zwei Standardszenarien verfügbar.

Das Standardszenario STS-01 wird für Flüge bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund und auf Sicht (VLOS) verwendet. Der Flug findet über einem kontrollierten Gebiet statt, d.h. nur am Flug beteiligte Personen dürfen sich in diesem Gebiet am Boden aufhalten, ausserdem kann über besiedelter Umgebung (>300ppl/km2 ) geflogen werden, sofern alle Personen im Bereich beteiligt sind. Die eingesetzten Drohnen müssen mit einem Klassenkennzeichen C5 (oder C3 mit C5-Zusatzausrüstung) versehen sein.

Das Standardszenario STS-02 wird für Flüge ausserhalb der Sichtweite des Piloten und in weniger als 120 Metern Höhe über dem Boden verwendet. Der Flug findet über einem kontrollierten Gebiet statt, d.h. nur die am Flug beteiligten Personen dürfen sich in diesem Gebiet am Boden aufhalten. Das Gebiet muss sich in einer dünn besiedelten Umgebung (<300ppl/km2) befinden.  Die eingesetzten Drohnen müssen mit einem Klassenkennzeichen C6 versehen sein.

Fernpilotenqualifikation

Anforderungen für STS-Betreiber

Bevor Drohnen der Klasse C5 oder C6 im Rahmen der STS betrieben werden dürfen, müssen Betreiber folgende Anforderungen erfüllen.

Grenzüberschreitende STS-Operationen (cross-border)

Betreiber und Fernpilot: Was ist der Unterschied?

Es ist wichtig, die Rolle von Betreiber und Fernpilot zu unterscheiden:

  • Betreiber: natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere registrierte UAS besitzt oder mietet.
  • Fernpilot: Person, die das UAS tatsächlich steuert, ohne es notwendigerweise zu besitzen oder zu mieten.

Sie können gleichzeitig Betreiber und Fernpilot sein, wenn Sie ein UAS besitzen oder mieten und es auch selbst steuern. Alle Kombinationen sind möglich: Ein Betreiber muss kein Fernpilot sein, trägt aber die volle Verantwortung für das UAS und dessen Einsatz. Zum Beispiel kann ein kleiner Betrieb mehrere Drohnen besitzen und angestellte Fernpiloten beschäftigen. Ebenso kann eine Person nur Fernpilot sein – ohne eine Drohne zu besitzen – und ist damit kein Betreiber. Die Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Rolle. Weitere Informationen finden Sie auf der EASA-Seite Drohnenbetreiber und -piloten.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 27.10.2025

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